Vor dem Amtsgericht Starnberg wird an diesem Montag das Urteil im Prozess um den tödlichen Ruderunfall eines 13 Jahre alten Jungen vor sechs Jahren erwartet.
Am zweiten Verhandlungstag (9.00 Uhr) stehen zunächst die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Auch ein Urteil ist dann wahrscheinlich: Die Vorsitzende Richterin hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag im Juni entschlossen gezeigt, das Verfahren zügig abzuschließen. Davor hatten die Eltern des toten Jungen jahrelang um den Prozess gekämpft.
Betreuer der Rudergruppe wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Angeklagt sind die beiden Betreuer der Rudergruppe. Ihnen wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Anklage zufolge sollen sie den 13-Jährigen am 19. April 2015 angewiesen haben, alleine in der Nähe des Ruderclubs zu trainieren. Sie selbst fuhren demnach in einen anderen Teil des Sees, um andere Schüler zu beaufsichtigen, und ließen den 13-Jährigen aus den Augen.
Aus unbekannten Gründen soll der Junge ein Stück auf den See hinausgerudert sein. Den Weg zurück habe er aber wegen kräftigen Gegenwinds nicht geschafft, heißt es in der Anklage. Daher soll er das Boot verlassen und versucht haben, zum Ufer zu schwimmen. Im kalten Wasser ertrank er.
Durften die Männer den Jungen auf dem See allein lassen?
Zentrale Frage im Prozess ist, ob die beiden Männer den Jungen alleine lassen durften, während sie sich auf dem See um das Training des Hauptteils der Gruppe kümmerten, und ob weitere Vorsichtsmaßnahmen nötig gewesen wären.
Der als Zeuge geladene Vorstand des Ruderclubs, mit dessen Booten und von dessen Gelände aus das Training stattgefunden hatte, sagte am ersten Verhandlungstag, dass dies nicht dem Trainingsleitfaden des Clubs entspreche. Allerdings war das Training keine Veranstaltung des Vereins, sondern eine Schulsportgruppe.
Eltern kämpften für Strafprozess
Die Eltern des toten Jungen haben jahrelang für einen Strafprozess gekämpft. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich am Landgericht München II angeklagt, das dann aber ans Amtsgericht verwies. Dort wurde der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten Beschwerde ein. Das Landgericht München II hob daraufhin den Einstellungsbeschluss auf, weswegen nun in Starnberg verhandelt wird.
Dies könnte im Falle einer Verurteilung beim Strafmaß eine Rolle spielen. Die Verteidigung hatte zu Beginn des Prozesses massive Kritik an der Aufhebung der Einstellung geübt und Vertrauensschutz für ihre Mandanten eingefordert.
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