Augsburg verschärft seine Regeln im Kampf gegen das Corona-Virus - und geht über die bundesweit geltenden Vorgaben teilweise noch hinaus. Grund ist, dass sich in der Stadt zuletzt immer mehr Menschen mit dem Virus infizierten.
Am Donnerstag bestätigte das Gesundheitsamt 145 neue Covid-19-Fälle in Augsburg. In den vergangenen sieben Tagen wurden 831 Neuinfektionen im Stadtgebiet gemeldet. Das entspricht etwa 278,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.
Ab Freitag, 27. November, 18 Uhr, gilt nun in der Stadt am Lech:
- In den Zonen mit Maskenpflicht in der Stadt ist die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken ganztägig untersagt. Das betrifft zum Beispiel Glühwein in Tassen.
Ab Samstag, 28. November gelten in Augsburg folgende Regeln:
- Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Hausstand zu beschränken, maximal fünf Personen dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu, so die Stadt.
- Kurzfristig umgeschwenkt ist die Stadt noch einmal bei der erlaubten Kundenzahl im Handel. Hier war zunächst geplant, dass für alle Geschäfte die Formel "Ein Kunde pro 20 Quadratmeter" gilt - auch für kleinere Fachgeschäfte. Derzeit sind es in Augsburg für alle Geschäfte zehn Quadratmeter pro Kunde. In Läden mit weniger als 800 Quadratmetern bleibt es nun auch dabei.
- Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte sind verboten. Wochenmärkte dürfen stattfinden, auch der bekannte Augsburger Stadtmarkt bleibt geöffnet - mit Maskenpflicht.
- Präsenzveranstaltungen im Rahmen von außerschulischen Bildungsangeboten - etwa Unterricht an Fahrschulen oder Musikschulen sind ebenfalls untersagt. Die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit den zugehörigen Prüfungen, staatlich anerkannte Integrationskurse, und Erste-Hilfe-Kurse bleiben erlaubt.
- Maskenpflicht gilt vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen sowie an der Arbeit. Sie gilt nicht am Platz, wenn man einen Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Menschen einhalten kann.
Ab Montag, 30. November
Von diesem Tag an gibt es laut Stadt Augsburg Wechselunterricht auch in Mittel- und Förderschulen ab der 7. Jahrgangsstufe, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Schülerinnen und Schülern gewährleistet werden kann.