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Stille Tage im November 2023: Wann ist Tanzverbot in Bayern?

Stille Tage

Im November stehen gleich vier Tage mit Tanzverbot in Bayern an

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    Stille Tage mit Tanzverbot gibt es auch im November 2023 wieder gleich mehrere. Hier Datum und Bedeutung der stillen Tage im Advent - die nicht unbedingt auch Feiertage sind.
    Stille Tage mit Tanzverbot gibt es auch im November 2023 wieder gleich mehrere. Hier Datum und Bedeutung der stillen Tage im Advent - die nicht unbedingt auch Feiertage sind. Foto: Mathias Wild

    Stille Tage im November in Bayern: Auch 2023 gibt es im dunklen Herbstmonat gleich mehrere Tage mit einem offiziellen Tanzverbot. Auch fröhliche Feiern und laute Musik sind an diesen Tagen im Freistaat strikt untersagt. Wann sind im November die stillen Tage, wann ist Tanzverbot? Hier alle Infos.

    November 2023: Das sind stille Tage mit Tanzverbot in Bayern

    Allerseelen Anfang November ist im Gegensatz zu Allerheiligen kein stiller Tag.

    Tanzverbot und Musik: Welche Regeln gelten für stille Tage in Bayern?

    Wann genau stille Tage mit Tanzverbot in Bayern sind, ist im sogenannten bayerischen Feiertagsgesetz festgelegt, ebenso die genauen Regeln. Das Gesetz besagt konkret,

    • dass an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt sind, "wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist"
    • Sportveranstaltungen sind an stillen Tagen erlaubt, Ausnahme sind Karfreitag und Buß- und Bettag.
    • Am Karfreitag ist außerdem Musik in Lokalen grundsätzlich verboten.

    Das Tanzverbot ist im bayerischen Feiertagsgesetz nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber daraus, dass der vorgeschriebene ernste Charakter und Tanzen nur schwer miteinander vereinbar sind.

    Stille Tage im November 2023 in Bayern: Welche Strafen drohen bei lauter Musik, Partys oder Tanz?

    Auch das ist im Feiertagsgesetz geregelt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro belegt werden.

    Zuletzt hatte der Landtag 2013 einen Gesetzentwurf der damaligen CSU/FDP-Staatsregierung beschlossen und das Tanzverbot zumindest an einigen stillen Tagen gelockert. In den Nächten davor darf in Clubs und Gaststätten seither bis 2 Uhr morgens getanzt werden und nicht mehr nur bis Mitternacht. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag (da beginnt die Schutzzeit um Mitternacht) und Heiligabend, wo das Tanzverbot bereits ab 4 Uhr gilt.

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