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Telefonnummer und Namen: Das sagt der Datenschutzbeauftragte zur Gäste-Erfassung im Biergarten

Corona-Regeln

Telefonnummer und Namen: Das sagt der Datenschutzbeauftragte zur Gäste-Erfassung im Biergarten

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    Mitarbeiter des Biergartens am Chinaturm im Englischen Gaerten in München bauen Biertische und Bänke mit jeweils zwei Metern Abstand auf. Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten unter Corona-Auflagen öffnen.
    Mitarbeiter des Biergartens am Chinaturm im Englischen Gaerten in München bauen Biertische und Bänke mit jeweils zwei Metern Abstand auf. Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten unter Corona-Auflagen öffnen. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Registrierungspflicht bei Restaurantbesuchen in der Corona-Zeit. "Das kann man im Grunde schon so machen, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden", sagte er der Zeitung "Fränkischer Tag". Entscheidend sei, dass die Daten nach einem begrenzten Zeitraum vernichtet werden müssten und dass die Diskretion gewahrt werde. Die Liste der Gäste dürfe beispielsweise nicht einfach für jedermann einsehbar sein.

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    Die Handlungsempfehlungen des Branchenverbands Dehoga Bayern sehen aktuell eine Vernichtung der Registrierungsdaten nach einem Monat vor. Die Vorlage, die der Verband seinen Mitglieder zur Verfügung stellt, umfasst den Namen einer Hauptperson pro Gruppe, deren Telefonnummer, die Zahl der Gäste in der Gruppe und die Uhrzeit des Besuchs.

    Corona-nachverfolgung: Vernichtung der Daten nach einem Monat

    Grundsätzlich dürften auch in der Corona-Krise keine "Datenberge angehäuft und über längere Zeit gespeichert werden", sagte Petri der Zeitung. "Die Daten dürfen nur zweckbestimmt erhoben und nur dort verwendet werden, wo sie tatsächlich benötigt werden. Das sind im Fall Corona in aller Regel die Gesundheitsämter."

    >> Offene Biergärten und vollere Schulen: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab Montag <<

    Anonymisierte Ausnahmen zu Forschungszwecken seien aber denkbar. Zudem gelte: "Wenn die Krise vorbei ist, müssen die Daten gelöscht werden. Punkt." In diesem Zusammenhang verwies Petri auf das Auskunftsrecht. So müsse beispielsweise das Gesundheitsamt einem Bürger Auskunft geben, "was über ihn gespeichert ist".

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