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Telefonnummer und Namen: Das sagt der Datenschutzbeauftragte zur Gäste-Erfassung im Biergarten

Corona-Regeln

Telefonnummer und Namen: Das sagt der Datenschutzbeauftragte zur Gäste-Erfassung im Biergarten

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    Mitarbeiter des Biergartens am Chinaturm im Englischen Gaerten in München bauen Biertische und Bänke mit jeweils zwei Metern Abstand auf. Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten unter Corona-Auflagen öffnen.
    Mitarbeiter des Biergartens am Chinaturm im Englischen Gaerten in München bauen Biertische und Bänke mit jeweils zwei Metern Abstand auf. Ab dem 18. Mai darf die Gastronomie in Bayern wieder die Außenbereiche und Biergärten unter Corona-Auflagen öffnen. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Registrierungspflicht bei Restaurantbesuchen in der Corona-Zeit. "Das kann man im Grunde schon so machen, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden", sagte er der Zeitung "Fränkischer Tag". Entscheidend sei, dass die Daten nach einem begrenzten Zeitraum vernichtet werden müssten und dass die Diskretion gewahrt werde. Die Liste der Gäste dürfe beispielsweise nicht einfach für jedermann einsehbar sein.

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