Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. "Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen", teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Kultur in der Krise