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Ungewisse Zukunft der Augsburger Puppenkiste: Vor Gericht geht es um viel Geld

Augsburg

Ungewisse Zukunft der Augsburger Puppenkiste: Vor Gericht geht es um viel Geld

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    Seit mehr als 75 Jahre gibt es die Augsburger Puppenkiste. Doch die Zukunft der Institution ist ungewiss, wie eine Klage am Verwaltungsgericht in Augsburg nun erneut deutlich machte.
    Seit mehr als 75 Jahre gibt es die Augsburger Puppenkiste. Doch die Zukunft der Institution ist ungewiss, wie eine Klage am Verwaltungsgericht in Augsburg nun erneut deutlich machte. Foto: Ulrich Wagner

    Es geht um viel Geld an diesem Vormittag im Saal des Verwaltungsgerichtes. Und möglicherweise zumindest indirekt auch um die Frage, wie und in welcher Form eine Augsburger Institution künftig existieren kann: die Puppenkiste. Auf der Seite der Kläger sitzt der Chef des Marionettentheaters, Klaus Marschall, flankiert von seinen Anwälten. Auf der anderen Seite sitzen zwei Vertreterinnen des Freistaates Bayern. Der habe, so sieht es Marschall, seiner Puppenkiste in den Jahren 2022 und 2023 deutlich zu wenig Fördergelder ausgezahlt; insgesamt hofft der Leiter auf 363.000 Euro weitere Einnahmen, er fühlt sich ungerecht behandelt, darum hat er geklagt.

    Was am Rande der Verhandlung deutlich wird: Wie die Puppenkiste langfristig aufgestellt sein wird, ist offen. Bereits vor zwei Jahren sagte Marschall unserer Redaktion, er sei zuversichtlich, dass es weitergehe, er könne die Lage aber nicht „rosarot“ malen. Damals ging es um Einbußen durch die Pandemie-Einschränkungen – und auch um aus seiner Sicht zu niedrige öffentliche Zuschüsse. Die Puppenkiste erhält Fördergelder von der Stadt und vom Freistaat, zuletzt habe man umgerechnet 5,70 Euro pro Zuschauer an Zuschüssen erhalten, sagte er damals. In der deutschen Theaterlandschaft aber liege der Durchschnitt bei 140 Euro pro Zuschauer.

    Am Dienstag wiederholt er manches davon. Die Zukunft der Puppenkiste, sagt Marschall, sei offen; im Moment könne man nichts ausschließen, man müsse vielleicht andere Wege finden als bislang. Möglicherweise werde man auch die Preise erhöhen müssen, es sei aber auch die Frage, wie sehr die Zuschauer da mitgingen. Es bestehe die Gefahr, dass das Publikum elitärer werde, eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern werde sich den Eintritt dann wohl kaum noch leisten können.

    Verhandlung in Augsburg: Puppenkiste möchte mehr Fördergelder erstreiten

    Zur Puppenkiste in der Spitalgasse gehören unter anderen ein Museum und eben das Theater, beides ist beliebt und auch ein Touristenmagnet; wer Karten für eine Vorstellung ergattern möchte, muss sich oft gedulden. Doch darum geht es an diesem Tag nicht, sondern um die juristischen Feinheiten des Verwaltungsrechts, um die Förderpraxis des Freistaates, um Nuancen bei Anträgen und Bescheiden.

    Kann sich die alleinerziehende Mutter das Puppentheater künftig noch leisten? Klaus Marschall, Chef der Augsburger Puppenkiste, mit dem Kasperl.
    Kann sich die alleinerziehende Mutter das Puppentheater künftig noch leisten? Klaus Marschall, Chef der Augsburger Puppenkiste, mit dem Kasperl. Foto: Ulrich Wagner

    Zum einen dreht sich die Verhandlung um Fördergelder des Freistaats für das Jahr 2022 aus dem Förderprogramm für nicht staatliche Theater, die ausgeblieben sind. Der vorgelegte Finanzplan der Puppenkiste, so die Begründung für die Ablehnung des Antrags, war nicht detailliert genug. Was Klaus Marschall und seine Anwälte erzürnt. Man habe immer versucht, das einzureichen, was die Verwaltung verlange, sagt einer der beiden Juristen. Marschall betont, zuvor hätten die Unterlagen immer gereicht für eine Förderung. Zum anderen geht es um das Jahr 2023. Hier erhielt die Puppenkiste 187.000 Euro aus dem Fördertopf, hatte aber 300.000 Euro beantragt und wollte über die Klage quasi die Differenz erstreiten.

    Doch das gelingt an diesem Tag nicht. Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichtes sieht, wie der Vorsitzende Richter Alex Glaser früh deutlich macht, für den Streit um die Fördersumme des Jahres 2022 keine rechtliche Grundlage, die Entscheidung der Regierung von Schwaben aufzuheben. Es bestehe kein Recht darauf, dass eine bestehende Förderpraxis „für immer so bleibt“. Rechtlich geht es um die Frage, ob das Vorgehen der Behörden willkürlich war, ob es etwa Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie bei anderen Theatern eine abweichende Förderpraxis an den Tag legten. Entsprechende Anhaltspunkte, betont Glaser, liegen dem Gericht nicht vor. Auch die Klage, die sich auf das Jahr 2023 bezieht, wird vom Gericht abgeschmettert, es bleibt also dabei, dass die Puppenkiste für das Jahr 187.000 Euro Fördergelder aus dem Topf erhält.

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