Im Streit um die Rückzahlung von Bankgebühren, die aufgrund einer unwirksamen Vertragsklausel erhoben wurden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Bank- und Sparkassenkunden gestärkt. Der Umstand, dass ein Kunde die zu Unrecht erhobenen Gebühren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos zahlte, führe nicht dazu, dass die Sparkasse das Geld behalten dürfe, urteilte der Senat in Karlsruhe. Eine bei Energielieferungsverträgen angewandte sogenannte Dreijahreslösung des BGH finde hier keine Anwendung.
Unwirksame Vertragsklauseln
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