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Urteil im Goldschatz-Prozess: So erklärt der Richter die hohen Haftstrafen

Ingolstadt/Manching

Richter im Goldschatz-Prozess: „Kulturgut unwiederbringlich verloren“

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    Ein paar sichergestellte Münzklumpen, mehr ist nicht übrig vom Manchinger Keltenschatz.
    Ein paar sichergestellte Münzklumpen, mehr ist nicht übrig vom Manchinger Keltenschatz. Foto: Uwe Lein, dpa

    Kurz nach 9.30 Uhr am Dienstag im Sitzungssaal elf des Landgerichts Ingolstadt: Noch plaudern drei der vier Angeklagten mit ihren Verteidigern, einer starrt stumm vor sich hin. Da geht die Tür auf und die Schwurgerichtskammer tritt ein. Der Vorsitzende Richter wartet, bis die zahlreichen Pressevertreter ihre Filmaufnahmen und Fotos gemacht haben, dann verkündet er einen Schuldspruch nach dem anderen.

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