Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal im Amtsgericht. Der Arzt aus Niederbayern soll im vergangenen Jahr Patienten falsche Atteste ausgestellt haben, die diese aus angeblich medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreiten.
Bild: Armin Weigel, dpa
Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal im Amtsgericht. Der Arzt aus Niederbayern soll im vergangenen Jahr Patienten falsche Atteste ausgestellt haben, die diese aus angeblich medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreiten.
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Am Montag (14.00 Uhr) ist nach Justizangaben die Urteilsverkündung geplant. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, zu Beginn der Corona-Pandemie Patienten fälschlicherweise attestiert zu haben, sie müssten aus medizinischen Gründen keine Masken tragen und sich nicht die Hände desinfizieren.
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Der Ankläger forderte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen. Die beiden Verteidiger des Arztes plädierten auf Freispruch.
Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien "auf Zuruf" und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.
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