Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, Thomas Geppert, sieht sich durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg in der Forderung bestätigt, Außenbereiche in der Gastronomie schon vor dem 2. Juni wieder bis 22 Uhr öffnen zu lassen. "Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt unserer Argumentation recht", sagte Geppert dem Radiosender "Antenne Bayern" am Donnerstag.
Corona-Regeln im Biergarten