Bayerns Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen das Artenschutzgesetz zurückgewiesen. "Die Anträge werden abgewiesen" sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in München. Sofern sie zulässig gewesen seien, verstießen die Anträge nicht wie vom Kläger behauptet gegen die Verfassung. Damit beendeten Bayerns höchste Richter einen mehr als vier Jahre andauernden Rechtsstreit, der auf das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zurückging.
Klage der AfD