Die Testpflicht an bayerischen Schulen und die Regelungen zu Distanz- und Wechselunterricht bleiben in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Regelungen in der Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen.
Corona-Regeln in Bayern