Es ist eine der Gretchenfragen im Dauerstreit zwischen Grünen und CSU in Bayern wie im Bund: Darf der Freistaat eine eigene Grenzpolizei aufbieten, die gemeinsam mit der Bundespolizei die Grenzen gegen Kriminelle und unerlaubt Einreisende schützt? Rund zwei Jahre nach der von der CSU im Alleingang beschlossenen Wiedereinführung der Polizeieinheit kommt es an diesem Freitag (10.30 Uhr) an Bayerns höchstem Gericht zur Entscheidung.
Der Verfassungsgerichtshof will dann urteilen, ob die Klage und damit die Dauerkritik der Grünen-Landtagsfraktion berechtigt ist. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, wäre es eine herbe Niederlage für die CSU und ganz besonders für ihren Parteichef Markus Söder.
Grenzpolizei in Bayern: Söders Prestige-Projekt in der Flüchtlingskrise
Denn Söder war es, der die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten ins Leben zurückrief. Sie war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen Söder der kriselnden CSU nach der Flüchtlingskrise neuen Boden unter den Füßen verschaffen wollte. Sein Plan war einfach: Die gerade in Grenznähe infolge der Zuwanderung vielerorts verunsicherten Bayern sollten ein neues Gefühl der Sicherheit erfahren - und damit auch resistent werden gegen die AfD, die bei Wahlen mit der Angst vor Flüchtlingen auf Stimmenfang geht.
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Tatsächlich läuft die Zusammenarbeit zwischen den bayerischen Grenzpolizisten und ihren primär zuständigen Bundeskollegen seit jeher geräuschlos und unproblematisch. Immer wieder präsentiert die Staatsregierung unter zustimmendem Kopfnicken der Bundespolizei und nicht ohne Stolz Zahlen zu aufgegriffenen Kriminellen infolge der Schleierfahndung. Diese hatte es allerdings auch vor der Grenzpolizei bereits gegeben, nur unter anderem Namen.
"Verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit" für die Grünen
Die Grünen sehen in der Klärung eine "verfassungsrechtliche Herzensangelegenheit", wie es der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol nennt. Da laut Verfassung der Bund für die Grenzsicherung in Deutschland zuständig ist, sehen sie in der Einführung einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Tatsächlich ist Bayern das einzige Bundesland, das eine Grenzpolizei hat.
Aus Sicht von CSU und Staatsregierung ist die Arbeit der Beamten durch eine Rechtsvereinbarung mit dem Bund gedeckt. Da die Bundespolizei weiter federführend agiere, würden deren Kompetenzen nicht verletzt, so die Argumentation.
Wie das Gericht die Sache einschätzt, dazu hat Präsident Peter Küspert bei den bisherigen Beratungen keine Aussagen gemacht. Sollte er der Argumentation der Grünen zustimmen, hätte dies viele Folgen. Nicht nur für die 1.000 Beamten, die bis 2023 für die Einheit eingeplant sind.