Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Verwaltungsgericht kassiert umstrittene Regelung zum Genesenenstatus

Corona-Regelung zum Genesenenstatus

Verwaltungsgericht kassiert umstrittene Regelung zum Genesenenstatus

    • |
    • |
    Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig.
    Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

    Die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines bayerischen Verwaltungsgerichts in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht im mittelfränkischen Ansbach gab am Freitag den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern weiterhin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst einmal jedoch nur für die beiden Antragsteller (Az. AN 18 S 22.00234).

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden