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Verwaltungsgerichtshof setzt bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug

Urteil

Verwaltungsgerichtshof setzt bayernweites Alkoholverbot außer Vollzug

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    Gekippt: Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreit laut der Meinung des Gerichts daher die Verordnungsermächtigung.
    Gekippt: Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreit laut der Meinung des Gerichts daher die Verordnungsermächtigung. Foto: Peter Kneffel/dpa

    Zur Begründung teilte das Gericht mit, dass nach Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgeber hier erteilt habe. Die Entscheidung des Senats gelte ab sofort bis zu einer Entscheidung.

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