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VGH München: Zeugen Jehovas werden in Russland politisch verfolgt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

VGH-Urteil: Bundesrepublik muss russische Zeugen Jehovas als Flüchtlinge anerkennen

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    Zwei in Bayern lebende russische Staatsgehörige, die den Zeugen Jehovas angehören, müssen nicht aus Deutschland ausreisen. So urteilte der VGH in München.
    Zwei in Bayern lebende russische Staatsgehörige, die den Zeugen Jehovas angehören, müssen nicht aus Deutschland ausreisen. So urteilte der VGH in München. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Zeugen Jehovas werden in Russland politisch verfolgt - das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigt. In dem Urteil ging es um zwei in Bayern lebende russische Staatsangehörige, die 2018 nach Deutschland eingereist waren und Asylanträge gestellt hatten, wie der VGH am Montag in München mitteilte.

    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe ihre Asylanträge abgelehnt. Dagegen klagten die beiden Asylbewerber. Das Verwaltungsgericht Bayreuth wies die Klagen ab.

    VGH urteilt in München: Bundesrepublik muss russische Staatsbürger als Flüchtlinge anerkennen

    Der VGH in München hat das Urteil abgeändert und verpflichtete die Bundesrepublik, die beiden russischen Staatsbürger als Flüchtlinge anzuerkennen. Als Zeugen Jehovas müssten sie in Russland mit politischer Verfolgung rechnen, heißt es im Urteil des VGH. (Lesen Sie auch: Slowakischer Journalistenmord-Prozess wird neu aufgerollt)

    Schon im Jahr 2017 habe das Oberste Gericht der Russischen Föderation die Religionsgemeinschaft als extremistisch eingestuft und ihr sämtliche Aktivitäten verboten. Dies sei eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit, vor der die beiden Asylbewerber geschützt werden müssen. Schätzungen zufolge leben in Russland etwa 170.000 Zeugen Jehovas. (Lesen Sie auch: Selenskyj pocht auf EU-Beitritt: "Haben das verdient")

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