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Vier Jahre Haft für 25-Jährigen nach Sprengung von Geldautomaten

Gerichtsverhandlung

Vier Jahre Haft für 25-Jährigen nach Sprengung von Geldautomaten

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    Ein Mitglied einer Bande von Geldautomatensprengern ist in München zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
    Ein Mitglied einer Bande von Geldautomatensprengern ist in München zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Als letzter Angeklagter aus einer Bande von Geldautomatensprengern ist ein 25-Jähriger am Mittwoch vom Landgericht München I zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. In das Strafmaß floss eine weitere Freiheitsstrafe des Landgerichts Siegen ein, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Der Niederländer hatte am ersten Prozesstag Anfang April gestanden, an der logistischen Vorbereitung der Sprengung eines Geldautomaten im Herbst 2018 in Germering bei München beteiligt gewesen zu sein.

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