Nicht wenige haben es verdrängt. Viele tragen keine Masken mehr. Auch, weil es nicht mehr überall vorgeschrieben ist. Und doch: Corona ist in Europa, in Deutschland weiter allgegenwärtig.
Die Infektionszahlen steigen seit einigen Wochen spürbar an. Vier Allgäuer Landkreise haben die 1000er-Inzidenz-Marke bereits geknackt (Stand: 11. Oktober 2022). Mittlerweile wird für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung (Booster) empfohlen.
Was ist, wenn es bald wieder zu Einschränkungen im Alltag kommt? Wenn das Tragen der FFP2-Maske erneut überall zur Pflicht wird? Was passiert, wenn der Status-Nachweis (3G, 2G+ usw.) wieder wichtig wird, um überall hereinzudürfen – ins Kino, ins Konzert oder ins Restaurant zum Beispiel? Wie lange ist mein Impfzertifikat gültig?
Status-Nachweis 3G zurzeit nicht relevant
Viele haben sich auch in Bayern vor einem Jahr die erste und die zweite Impfung gegen Corona abgeholt. Und ein halbes Jahr später auch den ersten Booster. Damit hatten diese Menschen den Status-Nachweis 3G erreicht. Dieser Nachweis ist zurzeit nicht relevant und wird daher auch nicht von der Corona-Warn-App ausgewiesen.
EU-weit gibt es noch keine einheitlichen Standards zum Thema Impfzertifikate und Auffrischungsimpfungen. Insbesondere bei Reisen ins Ausland, zum Beispiel in den Herbstferien, sollten daher auch die Zertifikate zur Grundimmunisierung mitgenommen werden. Es wird außerdem empfohlen, alle Impfzertifikate in der App zu behalten. Auch wenn diese nicht mehr aktuell, bzw. nicht mehr gültig sind.
Vollständig geimpft seit Oktober erst ab drei Impfungen
Gelte ich denn immer noch mit zwei Impfungen plus Booster oder zwei Impfungen plus bestätigter Corona-Infektion als „vollständig geimpft“? Vor wenigen Tagen, am 1. Oktober, hat sich die Regelung geändert: Seit dem 1. Oktober sind grundsätzlich drei Impfungen nötig. Ausnahmen gibt’s nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus. Unter diesen Umständen reichen laut Deutscher Bundesregierung zwei Impfungen:
- wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Wie weise ich nach, dass ich vollständig geimpft bin? Anerkannt wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier (zum Beispiel Impfpass) oder digital in einer App (zum Beispiel CoV-Pass-App für das Smartphone). Die Belege gelten auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.
Impfzertifikat im Ausland auch ohne Booster gültig
Und wann läuft denn nun mein Impfzertifikat ab?
Eine Antwort auf diese Frage ist vor allem für EU-Reisende interessant. Denn: Für Erwachsene, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist das Zertifikat 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig. Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt das Zertifikat vorerst auch ohne den sogenannten Booster unbeschränkt gültig. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.
In Deutschland gibt es aktuell keine nationalrechtlichen Regelungen, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzen.
Genesenen-Status für Ungeimpfte
Und was ist mit den Menschen in Deutschland, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht geimpft sind – aber mit dem Corona-Virus infiziert wurden? Einen Genesenen-Status haben alle Ungeimpften, deren Infektion mindestens 28 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt.
Als Beleg für eine Genesung akzeptiert wird ein ärztlicher Testnachweis (z.B. PCR-Test) oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.