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Corona-Regeln in Bayern: Das gilt aktuell und im Oktober 2022 - Maskenpflicht, Schule, Tests, Quarantäne

Änderungen ab 1. Oktober

Masken- und Testpflicht: Das sollten Sie zu den neuen Corona-Regeln in Bayern wissen

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    Ab Oktober gilt bundesweit ein neues Infektionsschutzgesetz. Welche Corona-Regeln dabei in Bayern gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.
    Ab Oktober gilt bundesweit ein neues Infektionsschutzgesetz. Welche Corona-Regeln dabei in Bayern gelten, erfahren Sie in diesem Artikel. Foto: Sebastian Willnow, dpa (Archivbild)

    Der Herbst kommt und die Inzidenzwerte im Allgäu und in Bayern steigen: Viele haben aktuell eine Erkältung oder gar eine Corona-Infektion.

    Um während der Corona-Pandemie "Stabilität im Herbst" zu haben, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, gilt ab dem 1. Oktober bundesweit ein geändertes Infektionsschutzgesetz (bis 7. April 2023), das weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorschreibt. Jedes Bundesland kann zudem weitere Corona-Regeln wie Maskenpflichten in Innenräumen wie Gaststätten, Kinos oder Theatern verhängen (definiert als erste bzw. zweite Länder-Stufe - siehe Details weiter unten im Hintergrund).

    werden im Oktober nicht verschärft

    Trotz steigender Zahlen im Freistaat sieht die Staatsregierung noch keinen Anlass zum Handeln: Verschärfungen der Corona-Regeln in Bayern sind nicht geplant. Aber auch keine Lockerungen (Stand 27. September 2022). Die bisher bestehenden Maßnahmen - darunter die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr sowie in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen - blieben in Bayern bestehen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

    ++ Welche Corona-Regeln gelten also aktuell in Bayern und was ändert sich ab Oktober? Hier die Übersicht ++

    Maskenpflicht im ÖPNV, Bahn, Flugzeug, Krankenhäusern, Praxen und an Schulen

    • Nahverkehr: Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. So bleibt es in Bayern etwa bei der aktuellen Maskenpflicht im ÖPNV – in Bussen und Bahnen reicht auch weiterhin eine einfache medizinische Maske.
    • Fernverkehr: Eine FFP2-Maskenpflicht gilt zudem im öffentlichen Fernverkehr, also in Zügen oder Fernbussen.
    • Flugzeuge: Ab dem 1. Oktober endet allerdings die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen. Die Bundesregierung soll sie bei steigenden Fallzahlen per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber wieder einführen können.
    • Praxen, Pflegeheime und Kliniken: Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in Arztpraxen und „Praxen aller Heilberufe“, sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen und für ambulante Pflegedienste.

    Testpflicht in Pflegeheimen und Kliniken, tägliche Datenmeldungen ab Oktober

    • Masken- und Testpflicht: Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern (Lesen Sie auch: Wann und für wen ist eine 5. Corona-Impfung sinnvoll?)
    • Datenmeldungen: Ab Oktober sollen unter anderem Kliniken täglich Infektionen melden - die Krankenhäuser halten das aber für unmöglich.

    Masken und Tests: Corona-Regeln für Schulen und Kitas

    • In Bayerns Schulen werden Masken weiterhin nur empfohlen. Eine Maskenpflicht könnte in Schulen bei einem stärkeren Infektionsgeschehen aber "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs" wieder eingeführt werden - allerdings erst ab der fünften Klasse.
    • An Schulen und Kitas können zudem Corona-Tests vorgeschrieben werden - in Bayern ist dies aktuell aber nicht der Fall. Eine Regelung, nach der Kinder und Jugendliche nach einer Corona-Infektion erst wieder mit negativem Test in den Unterricht kommen dürfen, wurde gekippt.
    • Die Möglichkeit, Lockdowns zu verhängen oder Schulen zu schließen, gebe es im neuen Corona-Fahrplan für Herbst und Winter nicht.

    Hintergrund: Erste und zweite Länderstufe - welche Corona-Regeln können von den Bundesländern noch kommen?

    Neben den festgelegten Corona-Regeln nach dem Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer ab Oktober weitere eigene Corona-Maßnahmen verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten können.

    • Erste Länder-Stufe: Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.
    • Zweite Länder-Stufe: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

    Diese Maßnahmen sollen aber nicht einfach die Landesregierungen festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Bedingung soll zudem sein, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird - in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.

    Quarantäne, Freitesten, Kontaktpersonen: Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern für Corona-Infizierte?

    Neben den neuen Corona-Regeln bei Masken- und Testpflicht gelten in Bayern weiterhin bestimmte Regeln für Corona-Infizierte.

    • Quarantäne: Corona-Infizierte müssen sich fünf Tage ab dem positiven Test isolieren. Diese fünf Tage sind verpflichtend. Ein PCR-Test muss allerdings nicht mehr verpflichtend gemacht werden.
      Bei bestehenden Symptomen müssen Infizierte so lange in Quarantäne bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage.
    • Freitesten: Ein Freitesten am Ende der fünf Tage ist nicht notwendig, wird aber empfohlen. Falls das Testergebnis an Tag 5 noch positiv ist, muss man sich weiter isolieren, bis das Testergebnis negativ ist (maximal 10 Tage).
    • Kontaktpersonen: Eine Qurantäne für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten gibt es nicht mehr.
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