Nun also doch nicht: Die Regel im Infektionsschutzgesetz, wonach Schülerinnen und Schüler einen Corona-Test benötigen, um nach einer Corona-Erkrankung oder einem Krankheitsverdacht wieder in den Unterricht zurück zu kehren, wurde gekippt. Das berichtet das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND). Der Bundesrat stimmt heute über die Corona-Regeln für den Herbst und Winter ab, die der Bundestag zuvor aufgestellt hatte. Offenbar haben nun vor allem die unionsgeführten Länder gegen die Tests für Schulkinder gestimmt.
Keine Corona-Tests für erkrankte Schüler: Corona nicht auf Liste hochansteckender Krankheiten
Eigentlich sollte mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes das Coronavirus in eine Liste hoch ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen werden. Auf dieser Liste stehen Krankheiten wie Cholera, Pest, Keuchhusten und Masern. Menschen, die eine solche Krankheit haben oder bei denen zumindest der Verdacht auf eine Infektion besteht, dürften Schulen und Kitas dann nur mit einem bestätigten negativen Test wieder betreten. Das hatten einige Länder wie Hessen und Schleswig-Holstein kritisiert, weil das für andere Branchen nicht gilt.
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