Immer mehr Autofahrer lassen eine Kamera laufen, wenn sie unterwegs sind. Die Aufzeichnungen sogenannter Dashcams sind als Absicherung für den Fall gedacht, dass es zu einem Unfall kommt und es Streit um die Schuldfrage gibt. Doch Vorsicht: Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es verboten, die Gesichter anderer Verkehrsteilnehmer und auch die Kennzeichen fremder Autos aufzunehmen. Viele Autofahrer tun es trotzdem – und von Gerichten wird das toleriert, da die Aufzeichnungen wie erhofft zur Aufklärung von Unfallursachen beitragen.
Bloß nicht auf Youtube & Co.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Aufzeichnen des Straßenverkehrs problematisch. Datenschützer kritisieren, dass das Filmen von Nummernschildern und Personen in Autos das sogenannte informelle Selbstbestimmungsrecht verletzt. Denn die Betroffenen wissen nicht, dass sie gefilmt werden. Ein klarer Verstoß liegt vor, wenn die Videos auf Plattformen wie Youtube veröffentlicht werden, sagt Thomas Kranig vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz. Es drohe ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro. Sofern überhaupt ein Bußgeld verhängt wird, sei es allerdings meist erheblich kleiner, in den meisten Fällen im niedrigen dreistelligen Bereich.
Rund um die Dashcam:
Die Dashcam ist eine
Minikamera
, die am Armaturenbrett befestigt wird. Die Kameras
zeichnen den Verkehr in Endlosschleife auf
, ältere Aufnahmen werden in der Regel gelöscht.
Rechtlich ist der Einsatz
von Dashcams in Deutschland wegen des Datenschutzes
umstritten
. In Russland etwa sind die Minikameras hingegen weit verbreitet. Dort sind die Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht schon allgemein zugelassen.
In einigen Ländern wie
Russland
oder
Großbritannien
bieten Kfz-Versicherungen sogar Rabatte für Fahrer mit Dashcam an.
Das reine Mitführen von Dashcams ist nicht verboten, auch die Landschaft aufzunehmen, ist erlaubt. Sofern Polizisten bei einer Kontrolle eine Dashcam entdecken, sind sie nach Worten von Kranig aufgefordert, dies den Datenschützern zu melden und die Aufnahmen einzuschicken.
Dashcams als Beweismittel
Ob Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel vor Gericht gelten, wird momentan von Richtern unterschiedlich bewertet, sagt der Kemptener Verkehrsanwalt Ralf Brückner. Er selbst begrüßt die Verwendung dieser Videos in Prozessen. „Die Videos helfen bei der Aufklärung von Unfällen.“ Er hat derzeit zwei Mandate, in denen Dashcam-Aufnahmen zur Aufklärung beitragen sollen. Seiner Einschätzung nach sind Dashcams in solchen Fällen zukunftsweisend.
Ein Gesetz zur Verwendung als Beweismittel liegt noch nicht vor. Allerdings hat das Oberlandesgericht Stuttgart 2016 ein Urteil gefällt, das besagt: Dashcams dürfen in Einzelfällen in Zivilprozessen als Beweismittel verwendet werden. Es müsse abgewogen werden, ob das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsbeteiligten höher eingeschätzt wird als die Beweiskraft der Aufnahmen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann gegen das Aufzeichnen von Videos über eine sogenannte Dashcam ein Bußgeld drohen. Vor Gericht dienen die Aufnahmen aber immer häufiger als wichtiges Beweismittel.