Ein Tierquäler muss sich in Weiden in der Oberpfalz ein drittes Mal vor Gericht verantworten: Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg hat Sprecher Friedrich Weitner zufolge in dem Fall das zweitinstanzliche Urteil des Landgerichtes Weiden aufgehoben. Dort war der 32-Jährige im November 2021 zu drei Jahren Haft wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden. Dagegen ging er in Revision.
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