Das Virus vom Typ H5N8 wurde bei drei Schwänen in Unterfranken nachgewiesen, wie das Landratsamt Haßberge am Montag mitteilte.
Um die Übertragung der auch Vogelgrippe genannten Krankheit zu verhindern, gilt im gesamten Landkreis ab dem 26. Januar unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel. Wildlebende Wasservögel dürfen zudem nicht gefüttert werden. Für Menschen gilt die Geflügelpest als ungefährlich.
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Die Tierseuche tritt seit November in Bayern auf. Der Erreger wurde erstmals bei zehn erlegten Stockenten im Landkreis Passau nachgewiesen. Auch bei zwei toten Schwänen aus dem Landkreis Landsberg am Lech wurde dieser bestätigt.
Die Infektionskrankheit kommt vor allem bei Wasservögeln vor. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.