Sie habe den Kassenzettel sogar vor Licht geschützt, allzu lange sei der Kauf der Rosenschere auch nicht her – und trotzdem sei der Bon inzwischen unleserlich und eine Rückgabe ihrer kaputten Schere damit unmöglich, sagt Helma Seibold aus Kempten. Was geschehen ist? Die 83-Jährige hatte in einem Discounter eine Pflanzenschere gekauft und wollte diese wegen eines Mangels zurückgeben. Allein: Das ging nicht, der verblichene Bon taugte nicht mehr als Nachweis. Und den benötigt man auch, sagt Andreas Winkler von der Kemptener Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Bayern. Wie tauschen Verbraucher richtig um? Und was müssen sie beachten? Wir haben Fragen und Antworten zusammengestellt.
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