Vor dem Verwaltungsgericht München beginnt am Dienstag ein Prozess um die Aufnahme von Wiesenlandschaften im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in die Unesco-Welterbeliste.
Sieben Grundstücksbesitzer klagen gegen die Bewerbung. Sie befürchten unter anderem Einschränkungen der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke, sollten diese in die Welterbe-Liste aufgenommen werden.
Wiesen im Weltkulturerbe: Wer hat die Unesco-Bewerbung zu verantworten?
Die Antragsunterlagen wurden nach Angaben des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen Anfang des Jahres bei der Unesco in Paris eingereicht. Bereits im September 2021 habe man die Unterlagen dort zu einer Vorprüfung eingereicht - das Ergebnis sei "positiv ausgefallen". Im Zentrum des Verfahrens in München steht nun unter anderem die Frage, ob der Landkreis oder der Freistaat die Bewerbung zu verantworten hat. Auch im Allgäu gibt es eine Bewerbung um einen Platz auf der begehrten Welterbe-Liste der Unesco.
Die Wiesenlandschaften in Garmisch-Partenkirchen gehören nach Meinung des Landkreises auf die Unesco-Liste der Weltkulturerbe. Dagegen wehren sich nun einige Besitzer der Grundstücke. Sie befürchten durch die Auszeichnung Einschränkungen bei der Nutzung ihrer Wiesen.
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