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Wiesn-Kopie in Dubai darf nicht mit Münchner Oktoberfest werben

"Irreführung"

Wiesn-Kopie in Dubai darf nicht mit Münchner Oktoberfest werben

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    Der vorsitzende Richter Georg Werner: Das Gericht wertetet die Werbung mit "Oktoberfest goes Dubai" als "Irreführung".
    Der vorsitzende Richter Georg Werner: Das Gericht wertetet die Werbung mit "Oktoberfest goes Dubai" als "Irreführung". Foto: Sven Hoppe/dpa

    Mit Formulierungen wie "Oktoberfest goes Dubai" hätten sie den falschen Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in diesem Jahr in das arabische Emirat um, entschied das Landgericht München I am Freitag. Diese Art der Reklame bediene sich am Weltruf der Wiesn in der bayerischen Landeshauptstadt.

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