Windräder haben den Ruf, saubere Energie zu liefern. Doch in der Praxis leiden nicht selten Tiere in der direkten Umgebung unter den riesigen Rotoren. Das ruft nun die Justiz auf den Plan.
Wie viel Tierschutz ist für die Betreiber von Windkraftanlagen zumutbar? Diese Frage muss am Donnerstag (10 Uhr) der Verwaltungsgerichtshof in München beantworten. Die Betreiberin einer Windkraftanlage im Landkreis Dachau hatte gegen Einschränkungen Klage eingereicht, die vom Freistaat zum Schutz von Fledermäusen eingeführt wurden. Ziel der Klägerin ist die Aufhebung sämtlicher Auflagen.
Verwaltungsgericht erlässt Teil der Auflagen
Der Klägerin sei zunächst vom Landratsamt eine Genehmigung für die Windkraftanlage erteilt worden, wenn sie Aufzeichnungen der Fledermausaktivitäten im Umfeld vornehme. Auf Basis dieser Informationen müsse die Anlage dann zum Schutz der Tiere bei bestimmtem meteorologischen Bedingungen wie beispielsweise gewissen Windgeschwindigkeiten, Temperaturen oder Regenfällen abgeschaltet werden. Dagegen wehrt sich die Klägerin, der bereits durch das Verwaltungsgericht ein Teil der Auflagen erlassen wurden.
Klägerin führt Monitoring durch
In der Zwischenzeit hat die Klägerin nach Angaben des Gerichts ein Monitoring durchgeführt. Das Landratsamt Dachau hat daraufhin die Voraussetzungen für die Abschaltung der Windenergieanlage konkretisiert. Auch dagegen wurde Klage erhoben. Für das Verfahren ist der Verwaltungsgerichtshof aufgrund einer im Dezember 2020 in Kraft getretenen Änderung der Gerichtsordnung in der ersten Instanz zuständig.