"Weiter reduzierte es die Besoldung des Priesters auf eine reine Grundsicherung", teilte die Diözese am Donnerstag mit. Gegen die Entscheidung vom 4. Oktober sei Berufung bei der römischen Glaubenskongregation möglich. Der 45-Jährige darf weiter für die Kirche arbeiten, derzeit werde er in einer Einrichtung außerhalb des Bistums therapeutisch begleitet.
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