Ein Basketball-Jugendtrainer muss nach dem Zusammenstoß mit einem seiner Schützlinge kein Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. "Durch die Teilnahme an Sportarten, bei denen Körpereinsatz gegen den Mitspieler in gewissen Grenzen zur Eigenart des Sports gehört, setzt sich der Teilnehmer der spieltypischen Verletzungsgefahr bewusst aus", entschied das Gericht.
Gerichtsverhandlung in München