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Zugunglück an der bayerisch-hessischen Landesgrenze: Prozessbeginn - Vorwurf: fahrlässige Tötung

Zugunglück bei Stockstadt am Main

Prozess um tödliches Zugunglück: Aufsichtsperson spielte am Handy

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    Bei dem Prozess im Zugunglück bei Stockstadt am Main wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor.
    Bei dem Prozess im Zugunglück bei Stockstadt am Main wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

    Ein nach einem tödlichen Zugunglück an der bayerisch-hessischen Landesgrenze angeklagter Mann hat über seinen Verteidiger von einem fatalen Fehler am Unglückstag gesprochen. "Er bedauert seine Fehlentscheidung an dem Tag auch ganz extrem", sagte Rechtsanwalt Christian Giloth am Mittwoch zu Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Aschaffenburg.

    Der Angeklagte soll bei Bauarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Mainaschaff und Stockstadt am Main als Aufsichtsperson seine Pflichten verletzt haben - die Anklage wirft ihm fahrlässige Tötung vor. Der 29-Jährige soll sich mehr mit seinem Handy beschäftigt haben, statt auf den Zugverkehr zu achten und seine Kollegen zu warnen. Zwei Arbeiter wurden bei dem Unglück am 1. September 2020 von einer Bahn erfasst und getötet.

    Der Angeklagte hätte die Arbeiter vor Zügen warnen sollen - doch er spielte offenbar am Handy

    Der Angeklagte hätte die Arbeiter warnen sollen, "wenn ein Zug von Mainaschaff über den Main in Fahrtrichtung Stockstadt fuhr", sagte Oberstaatsanwalt Marco Schmitt.

    "Es war immer Druck und Durcheinander auf der Baustelle. Die haben immer gesagt, wir müssen fertigmachen", versuchte der 29-Jährige dem Gericht zu erklären, warum er die Strecke nicht gesperrt hatte, obwohl die Bauarbeiter den erforderlichen Sicherheitsabstand zu den Gleisen nicht einhielten.

    Die Anklage spricht von Gleichgültigkeit und Außerachtlassung der Sorgfaltspflichten. So soll der 29-Jährige zeitweise nicht auf seiner zugeteilten Position am Gleis gestanden, sondern sich an anderer Stelle mit einem Kollegen unterhalten haben. Zudem soll er sich mit seinem Handy beschäftigt haben und möglicherweise abgelenkt gewesen sein, so dass er die Bauarbeiter nicht vor der Bahn warnen konnte.

    Angeklagter hätte zum Zeitpunkt des Unfalls auf der gegnüberliegenden Seite stehen müssen

    Das berichtet auch ein Zeuge: "Er (der Angeklagte) hat es am Anfang nicht mitbekommen, dass ein Zug auf meiner Seite kam", sagte der Zeuge, der am Unfalltag als Sicherungsposten eingesetzt war. Eigentlich hätte der 29-Jährige zu diesem Zeitpunkt auf der gegenüberliegenden Seite stehen müssen. "Genau in diesem Moment kam von der anderen Seite auch ein Zug" - dies habe der Angeklagte nicht bemerkt.

    Als der Güterzug und die Regionalbahn weg gewesen sein, "habe ich gesehen, dass zwei Leute auf dem Boden liegen", schilderte der 26-Jährige. "Als die zwei gestorben sind, hat er (der Angeklagte) das gar nicht mitbekommen."

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