Darf ich einen Kampfhund in Bayern halten? In Bayern werden Kampfhunde - auch sogenannte Listenhunde - in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Ein Überblick.
1/6Der Rottweiler auf diesem Bild gehört in Bayern zur Kategorie 2 der Listenhunde. Hunden dieser Kategiorie kann ein Gutachter ein sogenanntes Negativzeugnis ausstellen. Mit diesem wird nachgewiesen, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist. In so einem Fall gilt der Hund in Bayern nicht als Kampfhund.Foto: Federico Gambarini, dpa (Symbolbild)
2/6Auch Hunde, deren Rasse nicht in der Liste der bayerischen Staatsregierung aufgeführt sind, können als Kampfhunde eingestuft werden. Das ist der Fall, wenn ein Hund so ausgebildet wurde, dass er besonders aggressiv und gefährlich ist.Foto: Robert Schlesinger, dpa (Symbolbild)
3/6Immer wieder gibt es Meldungen von Kampfhunden, die Menschen oder andere Hunde angegriffen haben. Das führt zur Frage: Wie gefährlich sind Kampfhunde und wie verhalte ich mich in bedrohlichen Situationen mit einem Hund am besten? Ein Hundetrainer aus Haldenwang gibt Tipps.Foto: Frank May, dpa (Symbolbild)
4/6Große und gefährliche Hunde müssen in Bayern in öffentlichen Bereichen an der Leine geführt werden. In einzelnen Fällen kann die jeweilige Gemeinde auch eine Maulkorbpflicht für einen Hund anordnen.Foto: Philipp Schulze, dpa (Symbolbild)
5/6Einen Kampfhund zu halten ist teuer. Es wird eine gesonderte Hundesteuer für Kampfhunde erhoben. Je nach Gemeinde wird im Allgäu eine Hundesteuer von 500 bis 1.500 Euro jährlich fällig.Foto: Soeren Stache, dpa (Symbolbild)
6/6Wer einen Kampfhund ohne Erlaubnis hält, muss in Bayern mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen. Die Zucht von Kampfhunden ist in Bayern verboten. Wer gegen diese Regelung verstößt, zahlt bis zu 50.000 Euro Strafe.Foto: Nestor Bachmann, dpa (Symbolbild)