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Bayerisches Oberstes Landesgericht spricht Ostallgäuer frei

Angeklagt wegen übler Nachrede

Bayerisches Oberstes Landesgericht spricht Ostallgäuer frei

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    Die Urteile vom Amtsgericht Kaufbeuren und dem Landgericht Kempten hat das Bayerische Oberste Landesgericht aufgehoben.
    Die Urteile vom Amtsgericht Kaufbeuren und dem Landgericht Kempten hat das Bayerische Oberste Landesgericht aufgehoben. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Dass sich ein 35-jähriger Ostallgäuer gegenüber seiner Noch-Ehefrau der Verleumdung schuldig gemacht habe, sahen sowohl das Amtsgericht Kaufbeuren als auch das Landgericht Kempten als erwiesen. Er soll im Oktober 2022 dem Vorgesetzten seiner Ex-Partnerin geschrieben haben, dass diese während einer längeren Krankmeldung einem Nebenjob nachgegangen sei. Da er aus Sicht der Gerichte damit das Ziel verfolgte, die 37-Jährige verächtlich zu machen und in den Augen ihres Chefs herabzuwürdigen, wurde er zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt, insgesamt also zu 3000 Euro.

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