Dass sich ein 35-jähriger Ostallgäuer gegenüber seiner Noch-Ehefrau der Verleumdung schuldig gemacht habe, sahen sowohl das Amtsgericht Kaufbeuren als auch das Landgericht Kempten als erwiesen. Er soll im Oktober 2022 dem Vorgesetzten seiner Ex-Partnerin geschrieben haben, dass diese während einer längeren Krankmeldung einem Nebenjob nachgegangen sei. Da er aus Sicht der Gerichte damit das Ziel verfolgte, die 37-Jährige verächtlich zu machen und in den Augen ihres Chefs herabzuwürdigen, wurde er zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 30 Euro verurteilt, insgesamt also zu 3000 Euro.
Angeklagt wegen übler Nachrede