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Beim Seniorenheim in Waal wird nachjustiert, neuer Stall in Waalhaupten geplant

Bauprojekte in Waal

Beim Waaler Seniorenheim wird nachjustiert, neuer Stall in Waalhaupten geplant

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    Der vorliegende Tekurantrag zum Neubau des Waaler Seniorenheims beinhaltet verschiedene Änderungen.
    Der vorliegende Tekurantrag zum Neubau des Waaler Seniorenheims beinhaltet verschiedene Änderungen. Foto: Matthias Kleber (Archivbild)

    Bei der jüngsten Sitzung des Waaler Gemeinderats standen verschiedene Bauprojekte auf der Tagesordnung, so etwa der Neubau eines Milchviehlaufstall in Waalhaupten/Schleifwegäcker. Die Lage des Grundstücks liegt weit außerhalb der Ortsmitte und ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Der Neubau hat eine Grundfläche von gut 2700 Quadratmetern. Die Wände sind je nach Abschnitt zwischen 4,20 Meter und knapp 5,5 Meter hoch. Die Firsthöhe des Satteldaches beträgt 9,15 Meter. Das Dach wird mit einem Thermodach mit PU-Schaumkern und abschließendem rotbraunem Trapezblech eingedeckt. Etwa ein Drittel der Dachfläche wird mit einer PV-Anlage ausgestattet.

    Neuer Stall in Waalhaupten: Gemeinderat ist sich uneinig

    Ratsmitglied Werner Stritzel betonte, man könne dieses recht große Bauwerk mitten in der Landschaft zwar nicht verhindern, schön finde er es allerdings nicht. Ratskollege Manfred Igl hielt dagegen, dass die Verlagerung aus den Orten heraus eher positiv zu bewerten sei, da sowohl Lärm- als auch Geruchsbelästigung für die Bevölkerung dadurch stark reduziert würde. Der Marktgemeinderat erteilt mit einer Gegenstimme das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.

    Antrag für Seniorenheim Waal beinhaltet verschiedene Änderungen

    Auch über die Erweiterung und Sanierung des Senioren- und Pflegeheim Waal wurde diskutiert. Der nun vorliegende Tekturantrag für das Senioren- und Pflegeheim Waal beinhaltet verschiedene Änderungen. Diese sind im Wesentlichen folgende: Der Neubau eines Kellers entfällt aufgrund der Grundwassersituation vor Ort. Da kein Keller mehr vorgesehen ist, entfällt auch der geplante Lichthof. Auch der Vorraum der Fäkalienräume entfällt.

    Die Fassaden werden aus brandschutztechnischen Gründen angepasst. Auf der Nordseite des Gebäudes ist eine Aufstellfläche für ein Notstromaggregat vorgesehen. Die ursprünglich geplanten Balkone im Innenhof entfallen vollständig. Separate Personaltoiletten und Umkleideräume für die Cafeteria sind im zweiten Obergeschoss Schlössle vorgesehen. Die im Neubau geplanten Gauben werden kleiner umgesetzt. Aufgrund der Änderung des Lüftungskonzepts ist im Dachspitz eine Lüftungszentrale vorgesehen.

    Denkmalschutz in Waal im Blick

    Bürgermeister Robert Protschka ergänzt, dass es sich hier um ein sehr großes Projekt des Landkreises handele und sowohl bauliche Änderungen als auch Sparmaßnahmen erwartet werden mussten. Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zur Baugenehmigung wurde einstimmig erteilt, sofern denkmalschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen.

    Für den Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und Doppelgarage in Waalhaupten/Hartstraße stimmte der Gemeinderat bei einer Gegenstimme dem Antrag auf Vorbescheid nicht zu. Auch der Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung wurde nicht zugestimmt. Bezüglich der generellen baurechtlichen Bebaubarkeit und Bereichsabgrenzung auf dem Grundstück fand bereits im Juli 2024 ein Ortstermin durch die Untere Genehmigungsbehörde statt.

    Neues Wohnhaus in Waalhaupten kann nicht wie geplant gebaut werden

    Die Abstandsflächen des Neubaus und die Abstandsflächen des östlich benachbarten Bauernhauses überlappen sich. Ebenfalls bedarf es einer Abweichung der gemeindlichen Abstandsflächensatzung. Wegen des Baudenkmals in der Hartstraße 4 (Storf-Hof) in unmittelbarer Nähe ist ferner die Untere Denkmalschutzbehörde rechtzeitig zu beteiligen.

    Zweiter Bürgermeister Karl Völk sieht zwar die Bedenken bezüglich der Abstandsflächen. Allerdings würden diese in Waal an vielen Stellen aufgrund des Ensembleschutzes unterschritten. Ein wesentlich kleineres als vom Antragsteller geplantes Haus würde auch nicht gut in die Umgebungsbebauung passen. Robert Protschka erklärt, dass es am Ende ohnehin der Zustimmung der Unteren Genehmigungsbehörde bedürfe.

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