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Nach Bürgermeister-Eklat in Lamerdingen: Setzen auch Waal und Jengen künftig aufs Ehrenamt?

Debatte um Bürgermeister

Nach Bürgermeister-Eklat in Lamerdingen: Setzen auch Waal und Jengen künftig aufs Ehrenamt?

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    Ralf Neuner (links), Bürgermeister der Gemeinde Jengen, und sein Waaler Amtskollege Robert Protschka (rechts) äußern sich nach dem kontroversen Gemeinderatsbeschluss zur künftigen Bürgermeisterstellung.
    Ralf Neuner (links), Bürgermeister der Gemeinde Jengen, und sein Waaler Amtskollege Robert Protschka (rechts) äußern sich nach dem kontroversen Gemeinderatsbeschluss zur künftigen Bürgermeisterstellung. Foto: Collage: Johannes Füssel, Photo Ruth (Archivbild)

    Rund einen Monat ist es nun her, dass der Lamerdinger Gemeinderat sich mit neun zu fünf Stimmen für einen Beschluss ausgesprochen hat, der auch über die Ortsgrenzen hinweg für großes Aufsehen gesorgt hat. Demnach setzt die Gemeinde ab der Kommunalwahl 2026 wieder auf einen ehrenamtlichen Bürgermeister – statt wie aktuell auf einen hauptamtlichen. Ist eine solche Rückstufung des Amtes auch in den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Buchloe ein Thema?

    Ehren- statt Hauptamt: Wie stehen die anderen VG-Gemeinden zur Entscheidung in Lamerdingen?

    Die Herausforderungen für die Gemeinden sind in den vergangenen Jahren so gewachsen, „dass ich mir hier in Waal persönlich nicht vorstellen kann, das Pensum im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu bewältigen“, berichtet der Waaler Bürgermeister Robert Protschka. „Da würden zwangsläufig viele Dinge auf der Strecke bleiben.“ Er führt aus: „Den Marktgemeinderäten ist schon bewusst, was ihr Bürgermeister alles leistet und leisten muss.“

    In Waal gebe es somit keine Pläne für eine Änderung der Rechtsstellung. „Wir haben die Thematik im Marktgemeinderat angesprochen, derzeit gibt es in diese Richtung keinerlei Überlegungen.“ Die aus Protschkas Sicht „positive Entwicklung des Marktes in den letzten Jahren“ hänge auch eng damit zusammen, dass er sich als hauptamtlicher Bürgermeister voll auf seine Aufgaben konzentrieren konnte. In Waal leben rund 2400 Bürgerinnen und Bürger. Lamerdingen ist mit etwas weniger als 2300 Bewohnern ähnlich groß.

    Waal plant keine Änderung der Bürgermeister-Stellung

    Protschka betont: „Ich habe auch großen Respekt vor der Arbeit ehrenamtlicher Bürgermeister, die auch im Markt Waal in der Vergangenheit viel geleistet haben.“ Die konkreten Abläufe in Lamerdingen betrachtet er als eine „interne Angelegenheit“, die er nicht kommentieren wolle.

    Ralf Neuner, Bürgermeister der rund 2600-Einwohner-Gemeinde Jengen, beschreibt die Entscheidung, die in Lamerdingen getroffen wurde, als „ungut“. Sie gehe am Ziel vorbei. Er sagt: „Ich hätte die Bürger entscheiden lassen.“ Schließlich stünden im kommenden Jahr ohnehin Kommunalwahlen an. Neuner selbst ist hauptamtlicher Bürgermeister und geht davon aus, dass sich die Rechtsstellung des Gemeindeoberhaupts in Jengen in nächster Zeit nicht ändert.

    „Ich hätte die Bürger entscheiden lassen.“

    Ralf Neuner, Bürgemeister Gemeinde Jengen

    „Wir werden das Thema im September ansprechen, aber ich denke nicht, dass wir zum Ehrenamt zurückwollen“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Er selbst könne sich nicht vorstellen, die Bürgermeister-Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben – allein schon aus Zeitgründen. Durch die zahlreichen Aufgaben und Verpflichtungen, die „man von außen betrachtet oft gar nicht wirklich sieht“, sei dies überaus schwierig – zumindest, „wenn man dazu noch berufstätig ist.“

    Schlussendlich sei das Ganze aber eine Entscheidung des betreffenden Gemeinderats, so wie es in Lamerdingen auch der Fall war. Grundlegend hoffe er, dass der Trubel in der Buchloer Nachbargemeinde „keinen Keil durch den Rat getrieben hat und man weiterhin gut zusammenarbeitet“, so Neuner.

    Diese Bürgermeister-Regelung gilt in Buchloe

    In Buchloe sieht die Bayerische Gemeindeordnung grundlegend einen hauptamtlichen Bürgermeister vor. Dies gilt für alle Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern. Buchloe mit seinen knapp 14.000 Bürgerinnen und Bürgern liegt deutlich über dieser Grenze.

    Für Ortschaften ab 2500 Einwohnern ist gemäß der Ordnung prinzipiell ein hauptamtlicher Bürgermeister vorgesehen, in Orten bis 2500 Bürgern ein ehrenamtlicher. Allerdings können kleinere Kommunen mit weniger als 5000 Menschen per Satzung eine eigenständige Regelung aufstellen – so wie es in Lamerdingen kürzlich passiert ist.

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