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Bürgermeisteramt in Lamerdingen auf dem Prüfstand: So blickt der Bayerische Gemeindetag auf die Situation

Lamerdingen

Bürgermeisteramt auf dem Prüfstand: So schätzt der Bayerische Gemeindetag die Lage ein

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    Welche rechtliche Stellung soll der Lamerdinger Bürgermeister künftig einnehmen? Vor dieser Frage steht die Gemeinde aktuell.
    Welche rechtliche Stellung soll der Lamerdinger Bürgermeister künftig einnehmen? Vor dieser Frage steht die Gemeinde aktuell. Foto: Collage: Johannes Füssel, Olaf Winkler (Archivbild)

    Soll der künftige Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig sein? Diese Frage treibt aktuell Lamerdingen um. Was die Ämter generell unterscheidet und was er Gemeinden rät, erklärt Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag. Er ist Mitglied des dortigen Präsidiums.

    Welche Rolle spielt die Einwohnerzahl bei der Frage nach der Art des Bürgermeisteramts?

    Für Ortschaften ab 2500 Einwohner sieht sie Bayerische Gemeindeordnung prinzipiell einen hauptamtlichen Bürgermeister vor, erklärt Mayer. Die Gemeinden können jedoch per Satzungsbeschluss auch auf einen ehrenamtlichen Kandidaten setzen. In Orten bis 2500 Einwohner – wie in Lamerdingen – sind grundlegend ehrenamtliche Bürgermeister vorgesehen. Auch davon kann per individueller Satzung abgewichen werden. Ab 5000 Einwohner schreibt die Rechtsnorm dann ein hauptamtliches Bürgermeisteramt vor.

    Wie sieht die Lage in Bayern tatsächlich aus?

    Schon in Gemeinden ab 1000 Einwohnern geht der Trend „vorrangig in Richtung des Hauptamtes“, sagt Mayer. Ein Bürgermeister in Bayern arbeite laut ihm im Schnitt 60 Stunden pro Woche. „Das geben die Statistiken her.“ Vor-Ort-Termine, Sitzungen, Dialog mit den Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern: Damit diese Aufgaben adäquat erledigt werden können, benötigen die Verantwortlichen ausreichend Zeit. „Und das ist beim Hauptamt eher der Fall als im Ehrenamt.“ Ein Kurswechsel weg vom Haupt- und hin zum Ehrenamt sei Mayer zufolge zumindest ungewöhnlich.

    Muss ein ehrenamtlicher Bürgermeister aus dem Ort kommen, den er leitet?

    Früher musste der Rathauschef laut Mayer den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, in der er tätig ist. „Inzwischen reicht allerdings ein Nebenwohnsitz aus.“

    Wie unterscheidet sich die Arbeit eines ehrenamtlichen Bürgermeisters von der eines hauptamtlichen grundsetzlich?

    Im Hauptamt ist der gewählte Kandidat zuallererst für das Bürgermeisteramt da, erklärt Mayer. Gewisse Berufsgruppen fallen bei der Wahl dann meistens aus dem Kandidatenkreis heraus. „Rechtsanwälte zum Beispiel. Die Müssten sonst die Kanzlei zuschließen und das rentiert sich nicht.“ Bei vielen Selbstständigen sei das ähnlich. Doch auch beim Ehrenamt gibt es in der Praxis Einschränkungen. Denn ausreichend Zeit können neben einer regulären Arbeit nur wenige aufbringen. Generell gilt laut Mayer: Ehrenamtliche investieren für die Arbeit als Rathauschef „dann eben so viel Zeit, wie sie geben können“. Mitunter komme es allerdings zu Fällen, bei denen sie dann merken, „dass sie überfordert sind“. Meist folgen Krankschreibungen, manche schmeißen ganz hin, sagt Mayer. „So etwas gibt es immer wieder.“

    Welche Empfehung geben Sie Gemeinden, die vor deselben Frage wie Lamerdingen stehen?

    „Schaut nicht aufs Geld, sondern auf die Aufgaben, die die Gemeinde meistern muss“, sagt Mayer. Erfüllt ein ehrenamtlicher Bürgermeister das Anforderungsprofil, sei es durchaus möglich, dass er die Aufgaben bewältigen kann. Ist das nicht der Fall, ist auf das Hauptamt zu setzen. Immer wieder höre Mayer die Argumentation: Wenn beim Bürgermeister Geld gespart wird, kann zum Beispiel den Vereinen mehr zukommen. Das sei jedoch oft ein Trugschluss. Ein hauptamtlicher Bürgemeister habe mehr Zeit und Ressourcen zur Verfügung, um die Ziele der Gemeinde zu verfolgen. Und um beispielsweise staatliche Förderprogramme für die Gemeinde ausfindig zu machen. Wird eines davon wahrgenommen, hat sich das Investment in eine hauptamtliche Stelle meist schon ausgezahlt. Die Kosten für einen hauptamtlichen Rathauschef belaufen sich laut der Gemeinde Lamerdingen dort jährlich auf rund 143.000 Euro, bei einem ehrenamtlichen werden etwa 85.000 Euro fällig.

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