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Biotonne im Ostallgäu: Was gehört in den Biomüll und was nicht?

Abfallberatung im Ostallgäu

Was gehört im Ostallgäu in die Biotonne – und was nicht?

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    In die braune Tonne gehören ausschließlich organische Abfälle aus Küche und Garten.
    In die braune Tonne gehören ausschließlich organische Abfälle aus Küche und Garten. Foto: Alexandra Hartmann

    Wohin mit dem Teebeutel, Servietten oder Essensresten? Was kann man im Biomüll entsorgen und was ist tabu? Die kommunale Abfallwirtschaft des Landratsamts Ostallgäu klärt auf. Folgende Regeln gelten für alle Gemeinden innerhalb des Landkreises.

    Was darf im Ostallgäu in die Biotonne und was nicht?

    In die Biotonne dürfen laut der kommunalen Abfallwirtschaft ausschließlich organische Abfälle aus Küche und Garten und dafür geeignete Verpackungen. Dazu zählen Tüten aus organischem Material, etwa aus Papier. Servietten, leere Bäckertüten oder Küchenkrepp seien auch erlaubt, sofern sie dazu dienen, Essensreste verpackt in die Tonne zu geben.

    Von speziellen Biomüllbeuteln, die beispielsweise aus Maisstärke bestehen, rät die Abfallwirtschaft hingegen ab. Denn diese würden langsamer verrotten als die übrigen Materialien und fänden sich dann als Plastikfetzen in der Komposterde wieder.

    Deshalb rät die Abfallwirtschaft, die Aufkleber auf Obst und Gemüse zu entfernen

    Bei Filterkaffee könne man den Kaffeesatz mitsamt Papierfilter in die braune Tonne geben. Auch Teebeutel könne man in die Biotonne werfen. Gebrauchte Kaffeekapseln aus Plastik oder Aluminium seien hingegen Fremdstoffe, die die Verwertung des Mülls zu Komposterde stören und nicht in die Biotonne gehören. In diesem Fall sollte der Kaffeesatz von der Kapsel getrennt werden.

    Bei der weiteren Verwertung des Biomülls bereiten auch die kleinen Aufkleber auf Obst und Gemüse Probleme. Laut kommunaler Abfallwirtschaft können diese in der Anlage nicht aussortiert werden, verrotten nicht und landen nach dem Ausbringen des Kompostes in der Umwelt. Deshalb wird empfohlen, die Aufkleber zu Hause abzulösen und im Restmüll zu entsorgen.

    Diese Vorschriften gibt es für Grüngut im Ostallgäu

    Beim Grüngut sind die Vorschriften der Abfallwirtschaft wie folgt: Kleine Zweige oder Laub in der Biotonne stellen kein Problem dar. Größere Äste gehören hingegen nicht in die braune Tonne. Sie stören laut den Beratern die Kompostierung und müssen aufwendig entfernt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich Äste beim Leeren in der Tonne verhaken und diese beschädigen. Bei größeren Mengen an Gartenabfällen empfiehlt die Abfallwirtschaft, diese an den Grüngutssammelstellen zu entsorgen. Zudem gebe es an den meisten Wertstoffhöfen im Landkreis Grüngutcontainer.

    Detaillierte Auflistung verbotener Materialien


    Detaillierte Aufzählungen zugelassener beziehungsweise verbotener Materialien befinden sich auf der Internetseite der Abfallwirtschaft oder im Flyer „Die Biotonne“ des Landkreises. Geleert wird die Tonne im Winter, zwischen Anfang Oktober und Ende Mai, einmal in zwei Wochen; im Sommer, von Anfang Juni bis Ende September, hingegen wöchentlich.

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