„Das kann‘s nicht sein“ - mit diesen Worten machte Franz Lang (Freie Wähler) im Verkehrsausschuss seinem Ärger Luft. Der Auslöser: In der Informationsbucht nahe der A96-Ausfahrt Buchloe-Ost und dem Stadteingang würden immer häufiger Lastwagen parken - auch über Nacht. Wie Lang mitteilt, ließen die Fahrer häufig ihren Müll zurück. Müll, den der städtische Bauhof entsorgen müsse. Ob dort eine Parkdauerbegrenzung möglich ist, soll das Landratsamt prüfen. Welche Regeln für Fernfahrer gelten, erklärt die Pressestelle des Polizeipräsidiums.
Wie lange dürfen Lastwagenfahrer fahren, bis sie eine Pause einlegen müssen?
Lkw-Fahrer dürfen maximal 4,5 Stunden ununterbrochen fahren, erklärt Polizeisprecher Martin Hämmerle. Anschließend ist eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben, die auch in zwei Pausen aufgeteilt werden kann: erst mindestens 15 und dann 30 Minuten. Dann beginnt eine neue 4,5-stündige Lenkzeitperiode. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden. Dreimal wöchentlich dürfen Fahrerinnen und Fahrer diese auf neun Stunden verkürzen.
Wo dürfen sie die Fahrzeuge während der Pausen abstellen?
Auf Raststätten, Autohöfen oder ausgewiesenen Parkplätzen entlang der Strecke zählt Hämmerle auf und ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Fahrzeug sicher geparkt wird und keine Verkehrsbehinderung verursacht.“ Grundsätzlich ist Parken nur erlaubt, wo es nicht durch Schilder oder andere Vorschriften verboten ist - das trifft auf die Info-Bucht zu. In vielen Innenstädten sind Lkw-Parkflächen ausgewiesen. Dort sind jedoch Abgasvorschriften in Umweltzonen zu beachten. Für nächtliche Pausen gilt: Hat der Lkw eine Schlafkabine, dürfen Fahrer dort übernachten. Allerdings müssen sie wöchentliche Ruhezeiten von über 45 Stunden in einer Unterkunft mit sanitären Einrichtungen verbringen. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen in geschlossenen Ortschaften in Wohngebieten, in Sonder-, Kur- sowie Klinikgebieten nicht regelmäßig parken. Laut Hämmerle können Gewerbegebiete eine Alternative zu Autohöfen sein.
Darf die Fahrzeit überzogen werden, wenn der Fahrer keinen geeigneten Parkplatz findet?
„In Ausnahmefällen ist es erlaubt, die Lenkzeit geringfügig zu überschreiten, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen“, so Hämmerle. Dies müsse jedoch dokumentiert werden.
Mit welcher Strafe ist für widerrechtliches Parken zu rechnen?
Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld zwischen zehn und 30 Euro geahndet werden. Für schwerwiegende Verstöße - etwa das Parken in Feuerwehrzufahrten - drohen hohe Bußgelder und gegebenenfalls Punkte in Flensburg.
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