Abgeschafft wird die sogenannte Ortsgestaltungssatzung für Buchloe. Darin war bislang geregelt, wie hoch Zäune sein dürfen, beziehungsweise, aus welchem Material sie bestehen sollen. Der Stadtrat stimmte am Dienstagabend mit großer Mehrheit für die Aufhebung der Satzung.
Maximale Zaunhöhe in Buchloe: 1,20 Meter
Zuvor wurde munter über Sinn und Zweck des 2008 erlassenen Regelwerks diskutiert. Es erlaubte in Buchloe eine maximale Zaunhöhe von 1,20 Metern. Leider kam es aber immer wieder vor, dass Zäune höher gebaut wurden, als satzungsmäßig vorgesehen, berichtete Bürgermeister Robert Pöschl eingangs: „Da wurden vielerorts einfach Tatsachen geschaffen und hinterher Befreiungen beantragt.“
Viele Buchloer beantragten Befreiungen
Wurde die Befreiung nicht genehmigt, hätte der „Schwarzbau“ sanktioniert werden müssen - eigentlich. Dafür wiederum ist das Landratsamt Ostallgäu zuständig; doch dort sei man „einfach nicht mehr nachgekommen“. Denn es gab viele Befreiungsanträge, wie Bauamtsleiterin Barbara Tugemann bestätigte.
Ursprünglich sei die Satzung erlassen worden, um zu verhindern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundstücken regelrecht „einmauern“ und sich gegenüber dem öffentlichen Raum mit Bauwerken abgrenzen, die verunstaltend wirken, sagte Tugemann. Sie verwies auf die Bayerische Bauordnung, die eine „genehmigungsfreie Einfriedungshöhe von bis zu zwei Metern“ erlaubt. Was als „verunstaltend“ gilt, sei ein „unbestimmter Rechtsbegriff“, der letztendlich Auslegungssache ist.
Es ist egal, welche Höhe man festlegt. Es wird immer Leute geben, die mehr haben wollen.“
Barbara Tugemann, Leiterin des Bauamts Buchloe
In ihren Augen sei es „egal, welche Höhe man festlegt. Denn es wird immer Leute geben, die mehr haben wollen.“ Tugemann empfahl dem Stadtrat deshalb, die Satzung ersatzlos aufzuheben.

Dies begrüße seine Fraktion, meinte CSU-Sprecher Franz Nusser: „Es hat sich gezeigt: Wer bei mehr Höhe nachfragt, ist der Dumme.“ Zudem sei die Abschaffung ein Schritt in Richtung Entbürokratisierung. Auch sein Parteifreund Helmut Weiß meinte, die Satzung habe in der Vergangenheit „nie richtig gegriffen“. Weiß: „Das sieht man, wenn man durch die Stadt läuft. Da gibt es alles: von chinesischer Mauer bis zum Thujawall.“ Eine „gewisse Vielfalt tut doch auch gut“, befand Michaela Schilling (CSU). Als „ärgerlich“ empfand es Elfi Klein (Grüne), dass das Landratsamt Schwarzbauten nicht wirklich sanktioniert: „Die ganze Satzung ist damit ein zahnloser Tiger.“ Und dessen „Beerdigung“ sei überfällig; schloss sich Manfred Beck (SPD) an.
Satzung in Buchloe sorgte für viel Ärger
Dass die Satzung in der Vergangenheit bei den Bürgern häufig für viel Ärger gesorgt hat, stellte Martina Schwendner (parteilos) fest. Denn während der eine Nachbar längst einen höheren Zaun - ohne Genehmigung - errichtet hatte, wurde der Antrag des anderen Nachbarn dann abgelehnt, wenn dieser einen Zaun bauen wollte, der höher als 1,20 Meter gewesen wäre.
Der Stadtrat habe sich 2008 durchaus etwas gedacht, als er die Satzung erlassen hat, erinnerte Monika Strohmayer (parteilos). Sie räumte aber auch ein: „Wer sich daran gehalten hat, ist heute der Lackierte.“ Sie plädierte dafür, das Regelwerk nicht aufzuheben.
Thomas Reiter (FDP) berichtete abschließend davon, wie schön es sein kann, sich von einer dichten Thujahecke zu verabschieden. „Das haben wir gemacht und heute sind wir froh über einen lichten Ring aus Sträuchern in unserem Garten.“
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