Ein Bauantrag des Landratsamtes Unterallgäu sollte der brodelnden Gerüchteküche um den ehemaligen Lebensmittelladen an der Amberger Hauptstraße ein Ende setzen. Vor längerer Zeit war hier ein Vorhaben wegen der geplanten Randbebauung bis auf die Nachbargrenzen vom Gemeinderat abgelehnt worden.
Nach den neuen Plänen soll sich an der Kubatur des Gebäudes nichts Wesentliches ändern, dafür aber im Inneren desselben. Denn aus dem Geschäfts- und Wohnhaus soll nun eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 45 Bewohnerinnen und Bewohner werden. Doch dem stehen noch einige bürokratische Hürden im Weg.
Stellplätze als Manövriermasse nach Bedarf
Die Nachfrage nach Plätzen für die Unterbringung von Flüchtlingen ist nach wie vor groß, und angesichts dieses Engpasses unternehmen kommunale Verwaltungen rechtliche Gratwanderungen bis an die Grenzen des Möglichen – so scheint es zumindest. Bürgermeister Peter Kneipp hat den Bauantrag vom Bauamt der VG Türkheim prüfen lassen, und das kam zu teils kurios anmutenden Feststellungen, etwa bei den nachzuweisenden Stellplätzen.
Nach der geltenden Stellplatzordnung sei zunächst der Nachweis von sieben Stellplätzen nach Art und Nutzung des Hauses verpflichtend. Allerdings seien bis dato nur vier Stellplätze vorhanden, die den Sachverhalt des Bestandsschutzes erfüllten. Und weiter heißt es dort: „... der Stellplatzbedarf des Altbestandes [wird] fiktiv ermittelt und dient nur als Rechnungsgröße, um den Änderungsbedarf zu bestimmen. Sofern für die bisher bestehende oder genutzte Anlage von Anfang an oder aufgrund der heutigen Stellplatzanforderungen Stellplätze fehlen, so müssen diese im Falle der Nutzungsänderung nicht nachträglich geschaffen werden.“
Rettung aus 6,80 Höhe - dafür fehlt der Feuerwehr aber die Ausrüstung
Während diese höhere juristische Sicht im Gemeinderat schon sichtbares Kopfschütteln hervorrief, sorgte das geplante Brandschutzkonzept für Unverständnis und Ablehnung. Hier sollen sogenannte „anleiterbare“ Fenster oder ein derartiger Balkon einen Fluchtweg im Brandfall ermöglichen.
Das würde im Ernstfall bedeuten, dass die örtliche Feuerwehr hier in kürzester Zeit mit entsprechenden Leitern zur Stelle sein müsste, um das Verlassen des Hauses im Notfall auch aus dem Dachgeschoss in 6,80 Meter Höhe zu gewährleisten. Nach Einschätzung des Gemeinderates wäre die Freiwillige Feuerwehr nicht nur wegen der fehlenden technischen Ausstattung damit überfordert. Zum Vergleich verwies Bürgermeister Kneipp auch auf die Kita - ebenfalls ein „Sonderbau“ - für die wesentlich strengere Brandschutzvorschriften gelten. Das letzte Wort beim Brandschutznachweis hat nun das Landratsamt.
Sanierung der Kläranlage wird teuer
Im Anschluss gab Bürgermeister Kneipp einen Ausblick auf künftige Aufgaben, die auf die Gemeinde zukommen. Kostenträchtig wird der Ausbau und die Sanierung der VG-Kläranlage in den Jahren 2025 bis 2029. Mit einem Kostenanteil von 500.000 Euro wird sich Amberg beteiligen müssen. Profitieren konnte die Gemeinde von ihrer Beteiligung am interkommunalen Gewerbegebiet. 90.000 Euro fließen ihr aus den Gewerbesteuereinnahmen zu. Und als eine der ILE-Gemeinden durften sich örtliche Vereine über Zuschüsse freuen, namentlich der Sportverein für den Bau eines Brunnens für die Bewässerung des Spielgeländes.
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