In einem Schreiben teilte Günter Rohrmoser seinen sofortigen Rücktritt als Zweiter Bürgermeister der Gemeinde Jengen mit, da er das Amt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben könne. Darum stand in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zunächst die Nachbesetzung an. Als Kandidaten wurden aus dem Gremium Robert Fichtl und Gottlieb Tröber vorgeschlagen. Die Abstimmung ging dann mit elf zu drei Stimmen an Robert Fichtl, der die Wahl annahm und gleich vereidigt wurde.
Baustelle der Kita Weinhausen liegt im Zeitplan
Anschließend stellte das zuständige Architekturbüro vor, wie die Baustelle der Weinhausener Kindertagesstätte vorangeht. Die Baumaßnahmen am alten Kindergarten seien im Zeitplan. Der Trockenbau soll bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Kleinere Einsparungen im Gartenbereich wurden präsentiert und vom Gremium freigegeben.
Der komplette Neu- und Umbau mit den Außenanlagen sollte dann im April 2024 abgeschlossen sein. Der Kostenplan hat sich durch die Optimierungen im Garten leicht reduziert und liegt aktuell bei 4,35 Millionen Euro.
Gebaut wird auch bei der Kita St. Agatha in Beckstetten. Bei der Sitzung im Juli hatte der Rat die damals vorgeschlagene Kostenaufteilung für die denkmalgerechte Sanierung abgelehnt. Eine neue Aufteilung der Kosten zwischen der Diözese, der katholischen Pfarrkirchenstiftung und der Gemeinde erbrachte für die Gemeinde eine Reduzierung um etwa 16.000 Euro. So bleiben der Gemeinde Kosten in Höhe von etwa 108.000 Euro. Diese wurden vom Rat einstimmig akzeptiert und als außerordentliche Investition in den Haushalt aufgenommen.
Bauanträge beschäftigen Gemeinderat Jengen
Außerdem beschäftigten einige Bauanträge den Gemeinderat. In Koneberg ist der Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage geplant. Pläne und Ansichten wurden gezeigt und bekamen die geschlossene Zustimmung des Gemeinderats. In Eurishofen ist die Errichtung eines Zwerchgiebels geplant, wogegen das Gremium nichts einzuwenden hatte. Auf Weinhausener Flur ist der Neubau einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage beantragt worden. Dieses Vorhaben lehnte der Rat vorerst ab. Das Landratsamt übernimmt die weitere Prüfung.
Ebenfalls auf Ablehnung stieß ein Antrag aus Jengen auf Befreiung vom Bebauungsplan. Dort sind Einfriedungen von höchstens 90 Zentimeter Höhe zulässig. Diese wollte der Antragsteller für seinen Sichtschutzzaun um 90 – 100 Zentimeter überschreiten. Anfang November begutachteten Bürgermeister und das Bauamt der VG Buchloe das Grundstück bei einem Ortstermin. Bisher seien im Geltungsbereich keine vergleichbaren Sichtschutzzäune oder Einfriedungen ersichtlich. Auch wurden bislang keine Befreiungen erteilt. Daher stimmte der Rat einstimmig gegen dieses Vorhaben.
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