Die Holzwerke Waal planen die Sanierung eines Mitarbeiterhauses mit Sozialtrakt auf dem Firmengelände am Fürst-von-der-Leyen-Platz 2. In der jüngsten Sitzung beschäftige sich der Marktgemeinderat mit dem dazugehörigen Bauantrag.
Das jetzige Gebäude stammt aus den 1960er Jahren. Durch die Sanierung sollen unter anderem zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten und Aufenthaltsräume für Mitarbeiter geschaffen werden. Das Bauvorhaben befindet sich weder im Bereich eines Bebauungsplans noch innerhalb einer zusammenhängenden Bebauung und ist daher dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Ein privilegiertes Bauvorhaben wurde seitens des Landratsamts Ostallgäu ausgeschlossen, da holzbe- und -verarbeitendes Gewerbe von einer Privilegierung nicht erfasst sind. Je weiter sich eine Weiterverarbeitung von der forstwirtschaftlichen Urproduktion entfernt, umso weniger sind diese von einer Privilegierung umfasst. Die Marktgemeinde Waal beabsichtigt deshalb die Ausarbeitung und Aufstellung eines Bebauungsplans „Sägewerke Waal“.
Entwicklung der Holzwerke Waal soll der Bebauungsplan regeln
In dem Bebauungsplan soll nun die weitere betriebliche Entwicklung geregelt werden. Neben der Aufstellung eines Bebauungsplans ist es auch notwendig, den bestehenden Flächennutzungsplan zu ändern und eine Sonderbaufläche „Sägewerk Waal“ darzustellen.
Darüber hinaus muss noch ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger abgeschlossen werden, der auch sämtliche anfallenden Kosten zu tragen hat. Der Marktgemeinderat stimmte dem Aufstellungsbeschluss einstimmig zu.
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