Bürgermeister Ralf Neuner stellte kürzlich in der Jengener Gemeinderatssitzung das Radwegekonzept in fünf Teilabschnitten vor. Der erste Teilabschnitt geht von Unterostendorf nach Eurishofen. Weiter geht es von Eurishofen nach Ummenhofen, von Ummenhofen nach Koneberg und Jengen, von Jengen nach Weicht und Lindenberg sowie vom Schöttenauer Weg in Jengen nach Hausen. Der Rat nahm die Konzeptvorstellung mit ein paar kleineren Bemerkungen zur Kenntnis.
Außerdem beschäftigte sich das Gremium mit der Jahresrechnung 2023. Diese wurde von Kämmerin Monika Götzfried von der VG-Buchloe präsentiert. Bereits vorher gab der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Gemeinderat Thomas Schweiger das Ergebnis der örtlichen Prüfung bekannt. So hatte der Gemeinderat keine Einsprüche gegen die Jahresrechnung 2023 und der Bürgermeister wurde einstimmig entlastet.
Welche Grundsteuer wird 2025 in Jengen fällig?
Götzfried präsentierte außerdem die Zahlen zur Bestimmung der Grundsteuer ab 2025. Bisher wurden die Hebesätze der Grundsteuern im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung bestimmt. Da der Haushalt in der Regel später im Jahr beschlossen wurde, die Grundsteuern bereits am 15. Februar fällig sind, und die Erstellung und Versendung der etwa 1500 Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, schon jetzt eine neue Hebesatzsatzung zu beschließen. Ohne eine festgelegte Satzung ist es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekannt zu geben.
Für die Grundsteuer A wurden dem Finanzamt laut Götzfried 91 Prozent (380 von 419) der veranlagten Objekte gemeldet. Daraus ergibt sich folgender aktueller Stand: Der Grundsteuermessbetrag für die gesamte Gemeinde beträgt 12.274,58 Euro, der Hebesatz liegt derzeit bei 430 von Hundert und das Grundsteueraufkommen damit bei 78.280,69 Euro. Je nach Resultat der noch fehlenden Objekte ergibt für das Jahr 2025 rechnerisch ein Hebesatz zwischen 405 und 467 von Hundert, sollte die Kommune die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen wollen. Für die Grundsteuer B gaben 94 Prozent (1056 von 1129) der Immobilieneigentümer dem Finanzamt eine Rückmeldung. Daraus ergibt sich für 2024 folgende Berechnung: Der gesamte gemeindliche Grundsteuermessbetrag ist 64.116,02 Euro hoch, der Hebesatz liegt bei aktuell bei 430 von Hundert und das Grundsteueraufkommen beträgt somit 276.000 Euro. Demnach ergibt sich rechnerisch ein Hebesatz für 2025 zwischen 209 und 224 von Hundert, wenn die durchschnittliche Steuerbelastung für die Jengener konstant bleiben soll.
Anhand der vorgestellten Zahlen beschloss der Gemeinderat folgende neue Hebesätze: Der Hebesatz für die Grundsteuern A beträgt 400 von Hundert., für die Grundsteuer B 240 von Hundert.
Nach Abriss der Tännele-Brücke: Gemeinde zieht Flurnummer ein
Weiter befasste sich der Rat mit der inzwischen abgerissenen Tännele-Brücke. Durch den Wegfall der Brücke wurden etwa 111 Meter in südöstlicher Richtung eingezogen. Laut Beschlüssen vom 22. Mai 1957 und 19. Juli 1957 wurde der Tännelemahd-Weg zum Eigentum der Deutschen Bundesbahn. Das Gremium beschloss einstimmig, die Flurnummer einzuziehen.
Außerdem stand ein Bauantrag in der Ziegeleistraße in Jengen auf der Tagesordnung. Hier ist die Erneuerung des Bunkerzugangs geplant. Das Landratsamt erteilte aufgrund der eher einmaligen Situation (Bunkerüberdachung) eine Zustimmung. Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für die Erneuerung des Bunkerzugangs.
Zum Abschluss lud Bürgermeister Neuner herzlich zum Volkstrauertag in Jengen und den kommenden Bürgerversammlungen ein.
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