Da der bestehende Lockdown bis Sonntag, 31. Januar, verlängert wurde, sind auch Kindertagesstätten weiterhin geschlossen. Aus dem aktuellen Newsletter des Bayerischen Sozialministeriums geht hervor, dass der Betrieb derartiger Einrichtungen grundsätzlich untersagt, Notbetreuung jedoch möglich ist. Darin wird ausdrücklich an die Eltern appelliert, das Betreuungsangebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn ihnen – beispielsweise wegen des Berufs – keine andere Möglichkeit bleibt.
Notbetreuung in Buchloe