Seit Mai 2023 war eine Auskunftssperre gegen einen Lamerdinger Bürger im Melderegister eingetragen. Diese hatte seine damalige Frau bewirkt, als die Ehe auseinanderging. Das heißt: Behörden durften dem Mann keine Auskunft geben, wo die Ex-Partnerin mit dem gemeinsamen Kind lebt. Begründet wurde der Schritt damit, dass der 35-Jährige gefährlich sei. Ermittlungen in diese Richtung ließ die Staatsanwaltschaft zwar fallen, die Auskunftssperre aber blieb. Darum verklagte der Mann die VG Buchloe beim Verwaltungsgericht in Augsburg.
Wegen Auskunftssperre
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