Eigentlich ging es bei dem Einsatz der Buchloer Polizei um eine Körperverletzung. Die Beamten fuhren jüngst zu einem 49-Jährigen, um dort eine Anzeige aufzunehmen. Als die Beamten allerdings die Wohnung des Mannes betraten, fanden sie dort etwas, wonach sie gar nicht gesucht hatten: Insgesamt 19 Cannabispflanzen, mehrere Setzlinge sowie bereits verpacktes Marihuana stellte die Polizei nach eigenen Angaben bei ihm sicher. Ebenso eine Feinwaage zum Dosieren des Stoffs „und weitere Drogenutensilien“. Für Buchloe ein durchaus ungewöhnlicher Fall, wie Polizeisprecherin und Hauptkommissarin Anja Wegmann berichtet.
Polizei Buchloe findet durch Zufall 19 Cannabispflanzen
Bis Ende März 2024 nahmen die Beamten im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Buchloe neun Strafanzeigen wegen Cannabis-Verstößen auf, sagt Wegmann. Dann kam das deutsche Konsumcannabisgesetz. Dieses erlaubt seit April vergangenen Jahres Erwachsenen grundlegend den Besitz und Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen. Was ehemals verboten war, war nun legal – und das wirkte sich auch auf die Zahl der Verstöße in Buchloe aus.
Von April bis Dezember 2024 belegen die Daten nur noch eine Straftat in diesem Zusammenhang. Für das aktuelle Jahr gebe es zwar noch keine finale Statistik, aber es zeichnet sich ein gleichbleibend niedriges Niveau für die Gennachstadt ab, sagt Wegmann. Eine ähnliche Dynamik war im gesamten Ostallgäu zu erkennen: Bis Ende März 2024 nahm die Polizei 131 Anzeigen wegen Cannabis-Straftaten im Landkreis auf, in den neun Monaten danach 48. Ordnungswidrigkeiten, also eher geringfügige Verstöße, wie der Konsum in gewissen Verbotszonen, sind in der Statistik ausgenommen.
Zufälliger Cannabisfund in Buchloe: Gelten die Pflanzen als Beweismittel?
Sogenannte Zufallsfunde wie in Buchloe „passieren schon hin und wieder“, sagt die Polizeisprecherin. Dass die Beamten allerdings bei der Anzeigenaufnahme wegen eines anderen Delikts auf zahlreiche Cannabispflanzen stoßen, sei – zumindest für die hiesige Region – schon der Ausnahmefall.
Meist ergeben sich Zufallsfunde bei Durchsuchungen, berichtet die Hauptkommissarin. Oft kommen dann „Diebesgut oder Waffen“ zum Vorschein, die in Verbindung mit anderen Straftaten stehen und beschlagnahmt werden. Und wenngleich die Beamten ursprünglich mit einer anderen Absicht oder Zielrichtung gekommen waren, sind Beweismittel, die sie zufällig bei ihren Einsätzen finden, „im Verfahren verwertbar“, sagt Wegmann. Egal, ob eigentlich „nur“ eine Anzeige wegen einer Körperverletzung aufgenommen werden sollte. So auch in Buchloe. Gegen den 49-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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