Minderjährigen Schülerinnen und Schülern für Ferienjobs keinen Mindestlohn zu zahlen, ist unfair. In der Regel handelt es sich um einfache Tätigkeiten, die ein 16-Jähriger ebenso gut erledigen kann wie eine 18-Jährige. Darum sollten sie dafür auch das Gleiche verdienen – und zwar den gesetzlichen Mindestlohn.
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