Chillen – dass dachte sich eineBZ-Leserin, als sie nach der Arbeit nach Hause gekommen war und sich im Garten dahinter entspannen wollte. Das tat sie zunächst auch – dem Wetter entsprechend leicht bekleidet. Doch statt in Ruhe den Feierabend genießen zu können, wurde sie von einem Surren über sich gestört: Eine Drohne flog da über ihr herum. Zwar verschwand das Flugobjekt bald, doch nun fragt sich die Leserin, ob das legal ist. „Darf der Besitzer seine Drohne einfach so über private Grundstücke steuern? Schließlich kann die ja auch Fotos machen.“
Buchloe