„Als Stadt kann man froh sein, junge Menschen zu haben, die sich engagieren.“ Das meint Lukas Nanos. Mit 23 Jahren ist er der älteste von acht Mitgliedern im Jugendbeirat der Stadt Buchloe. In der Stadtratssitzung vertrat er am Ratstisch die Interessen des Jugendbeirats. Dessen Mitglieder forderten eine Änderung ihrer Satzung. Diskutiert wurde vor allem über das Wahlalter. Und dabei kamen die Stadträte den jungen Leuten nur ein kleines Stück weit entgegen.
Drei Punkte umfassten die Wünsche der Jugendlichen. Erstens: die Änderung des Wahlalters. Konkret bedeutet dies: Bis zu welchem Alter darf man den Jugendbeirat wählen (aktives Wahlrecht) und bis zu welchem Alter kann man in das Gremium gewählt werden (passives Wahlrecht). Aktuell gilt hier: 25 Jahre (aktiv) und 23 Jahre (passiv). Diese Grenze sollte auf jeweils 27 Jahre angehoben werden; zweitens: eine bessere Einbindung der Schulen; und drittens: eine Ausweitung der Wahlzeiten auf mindestens zwei Werktage.
SMV in den Buchloer Jugendbeirat besser einbinden
Künftig soll es möglich sein, dass auch an den Schulen und nicht nur im Jugendzentrum oder in der Vhs gewählt werden kann. Über diesen Punkt wurde ebenso wenig diskutiert, wie über eine generell bessere Einbindung von Mittel- und Realschule sowie Gymnasium. In Zukunft soll jeweils ein Vertreter der jeweiligen Schülermitverwaltung (SMV) einen Sitz im Jugendbeirat erhalten. Damit wächst das Gremium von acht auf elf stimmberechtigte Mitglieder. „Die Einbeziehung der SMV finden wir sehr gut“, meinte Rudolf Grieb (UBI). Nicht anfreunden mochte er sich aber mit der gewünschten Änderung des Wahlalters. „Dann wäre jemand, der sich mit 27 wählen lassen kann, mit 29 Jahren immer noch im Jugendbeirat“, sagte Grieb. Nanos verwies auf das Sozialgesetzbuch, das Personen bis zu einem Alter von 27 Jahren als „junge Menschen“ definiert.
Benjamin Leinsle (CSU) konnte dem Antrag des Jugendbeirats „voll und ganz zustimmen“, schließlich sei der Jugendbeirat „ein Organ zur Teilhabe junger Menschen“. Elfi Klein (Grüne) hingegen erinnerte daran, dass der Ferienausschuss im August die Erhöhung des Wahlalters abgelehnt habe. Dabei sei kein Beschluss gefasst worden, erklärte Bürgermeister Robert Pöschl: „Das war nur eine Vorberatung.“
Franz Lang (FW) schlug vor, das aktive Wahlalter auf 27 zu erhöhen, das passive aber nur auf 25 Jahre: „Dann scheidet man mit 27 automatisch aus dem Beirat aus.“ Zudem, so Elfi Klein, könne man ja auch für den Stadtrat kandidieren, wenn man politisch aktiv sein möchte. Auch Pöschl sah keinen Interessenkonflikt darin, Mitglied in beiden Gremien zu sein.
Letztlich schloss sich die Mehrheit (11:6) dem Vorschlag von Franz Lang an: Aktiv wählen darf man künftig im Jugendbeirat bis zu einem Alter von 27 Jahren; gewählt werden kann man aber nur bis zu einem Alter von 25 Jahren (passives Wahlrecht).
Auf einen Grillplatz warten Buchloes Jugendliche bislang vergebens
Wie schwer es in der Vergangenheit teilweise war, den richtigen Weg „zwischen Party und Politik zu finden“, erklärten nach der Sitzung die Vorsitzenden des Jugendbeirats, Meryem Congar (18) und Carlotta Schilling (18). „Ich wollte mich nicht nur auf Politik konzentrieren. Ich hätte mir gewünscht, dass wir mehr coole Event hierher holen“, meinte Congar. Schilling, ihre Stellvertreterin, hatte „gehofft, dass manches schneller geht“. Auf einen Grillplatz etwa, den bereits ihre Vorgänger angestoßen haben, warten die Jugendlichen in Buchloe bislang vergebens. Beide wollen bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten.
Lukas Nanos hingegen schon. Der 23-Jährige zeigte sich „froh, dass die Satzungsänderung jetzt durch ist“. „Wir sollten die Wahl zeitnah im Oktober organisieren“, gab er vor. Als „Jugendbeiratsmitglied der ersten Stunde“ wolle er schließlich, „dass es weitergeht“. Lesen Sie dazu auch den Kommentar von BZ-Redakteurin Karin Hehl: „Der schwierige Weg zwischen Party und Politik“
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