Ende vergangenen Jahres setzte der Buchloer Stadtrat die Friedhofsgebühren neu fest, kürzlich trat die zugehörige Satzung in Kraft. Nun wurde bereits eine Anpassung der neuen Gebühren notwendig.
Neue Friedhofsgebühren in Buchloe werden überarbeitet
Seit Februarbeginn wurden für die Nutzung des Leichenhauses am ersten Tag 139 Euro fällig, für Folgetage jeweils 49 Euro – egal ob Urnen- oder Sargbestattung. In der täglichen Praxis hat sich allerdings herausgestellt: Der volle Satz für eine Urnenbestattung ist „nicht verhältnismäßig“, wie Geschäftsstellenleiter Markus Salger in der jüngsten Stadtratssitzung deutlich machte.
„Bei Urnen können schon mal ein paar hundert Euro zusammenkommen“
Markus Salger, Geschäftsstellenleiter Buchloe
Nach der im Dezember beschlossenen Gebührensatzung rechneten die Verantwortlichen das Verwahren von Urnen und Särgen im Leichenhaus nicht mehr pauschal, sondern tageweise ab. „Dabei wurde allerdings nicht zwischen den Bestattungsarten unterschieden“, sagte Salger. Er führte aus: „Bei Urnen können bei mehreren Tagen, mitunter sogar Wochen, schon mal ein paar hundert Euro zusammenkommen.“ Buchloes Bürgermeister Robert Pöschl ergänzte: „Nach wie vor gibt es bei uns deutlich mehr Urnen- als Sargbestattungen.“ Auch er war der Meinung: „Es ist nicht gerechtfertigt, bei beiden den gleichen Gebührensatz zu verlangen.“
Daher beschloss der Stadtrat einstimmig, die Kosten für die Urnen-Verwahrung auf circa 25 Prozent der bisher geltenden Sätze zu reduzieren: Demnach werden bei einer Urnenbestattung nun für den ersten Tag 35 Euro fällig, für jeden weiteren 12 Euro. Zudem ermächtigten die Räte die Verwaltung mit dem Beschluss, ab sofort die Gebühren in Einzelfällen „zur Vermeidung einer unbilligen Härte“ sowie „bei einer über die Maßen große Inanspruchnahme des Schuldners nach billigem Ermessen“ zu reduzieren, wenn dies nötig ist. Der Kostenansatz für die Nutzung des Leichenhauses bei Erdbestattungen – also bei Särgen – blieb indes unverändert.
Sorgt die Änderung für mehr Arbeit bei der Verwaltung in Buchloe?
Als „etwas unglücklich formuliert“ beschrieb Martina Schwendner (parteilos) die neu aufgenommenen Passagen. Sie befürchtete einen Mehraufwand für die Verwaltung, wenn in Einzelfällen abgewägt wird, wie viele Betroffene tatsächlich zahlen müssen. Bürgermeister Robert Pöschl machte deutlich, dass sich die Textstellen „auf absolute Ausnahmen“ beziehen und im Regelfall der normale Gebührensatz gelte. Ein erheblicher Mehraufwand sei für die Verwaltung daher nicht zu erwarten. Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung in Buchloe tritt rückwirkend zum 1. Februar dieses Jahres in Kraft.
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