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Waal beschließt neue Stellplatz- und Spielplatzsatzung – Änderungen ab Oktober gültig

Gemeinderat Waal

Neue Vorschriften zwingen die Marktgemeinde Waal zu Änderungen

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    Auch Spielplätze - hier der Spielplatz Otto-Kobel-Straße - waren Thema auf der jüngsten Sitzung des Waaler Gemeinderats.
    Auch Spielplätze - hier der Spielplatz Otto-Kobel-Straße - waren Thema auf der jüngsten Sitzung des Waaler Gemeinderats. Foto: Sabine Preller

    In der letzten Waaler Gemeinderatssitzung beschäftigte sich das Gremium erneut mit den Satzungen für Stell- und Spielplätze. Dabei ging es unter anderem um einen möglichst nahtlosen Übergang der Rechtsordnungen.

    Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung Ende Juli beschlossen, die Stellplatzsatzung zu ändern und mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung zum Oktober dieses Jahres eine kommunale Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge einzuführen. Für eine Erläuterung war Barbara Tugemann von der VG Buchloe anwesend.

    Stellplatzsatzung muss angepasst werden

    Da die in Waal aufgestellte Stellplatzsatzung ohne die Anpassungen zum 30. September ihre Rechtsgrundlage verliert, ist eine zweite Satzung notwendig. Es sind ausschließlich Unterschreitungen der übergeordneten bayerischen Regelungen erlaubt. Das Wichtigste sei, so Erster Bürgermeister Robert Protschka, dass Klarheit für die Bürger herrsche. Die neue Stellplatzsatzung für die Marktgemeinde Waal tritt am 18. Oktober in Kraft und wird entsprechend veröffentlicht.

    Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung im Juli außerdem mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung und deren Auswirkungen auf die Satzungen zum Nachweis von Kfz-Stellplätzen und Kinderspielplätzen befasst. Auch die Änderungen im Spielplatzrecht im Zuge des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayern treten zum Oktober in Kraft.

    Spielplatzsatzung als gute Rechtsgrundlage

    Die Pflicht zur Errichtung eines Spielplatzes, die durch die Gemeinde vorgeschrieben werden kann, kann nunmehr erst bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen verlangt werden (bisher mehr als drei). Aufgrund der Rechtslage ist kein kompletter Neuerlass der Kinderspielplatzsatzung für die Marktgemeinde erforderlich. Es genügt, die Satzung in Bezug auf die Einführung der kommunalen Spielplatzpflicht zu ändern.

    Barbara Tugemann stand dem Ratsgremium für Erklärungen auch hier zur Verfügung. So fragte Zweiter Bürgermeister Karl Völk, ob auch Verbesserungen in der neuen Satzung möglich sind. So seien zum Beispiel für die Größe eines Spielplatzes unrealistisch viele Sitzbänke vorgesehen. Auch bei der vorgeschriebenen Bepflanzung habe man etwas zu hoch gegriffen. Tugemann erklärt, dass eine Satzung später immer geändert werden könne. Protschka ist der Meinung, dass man mit der Spielplatzsatzung eine Rechtsgrundlage habe und man situativ jederzeit neu entscheiden könne.

    Die erste Änderung der Satzung des Marktes Waal über Größe, Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielplätzen, die Art der Erfüllung der Spielplatzpflicht sowie über die Ablöse (Spielplatzsatzung – SpPS) in der Fassung vom 17. September wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

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